Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Satzung des Landkreises Börde über die Benutzung von Schulräumen und Sportstätten in kreislicher Trägerschaft (Benutzungssatzung)  

 
 
16. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.7 Beschluss:278/III/2008
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 10.12.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:05
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
278/III/2008 Satzung des Landkreises Börde über die Benutzung von Schulräumen und Sportstätten in kreislicher Trägerschaft (Benutzungssatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Witzel, E.
Schulze, H.
Hoeft
Federführend:Dezernat III Bearbeiter/-in: Bohnet, Anja

hallo renate, wünsch einen schönen tag

Herr Enkelmann fragte zur Gebührenhöhe: Ist sie angemessen? Gibt es Vorschläge vom Land?

Herr Dr. Koch erkundigte sich nach Erfahrungswerten aus dem ehemaligen Ohrekreis.

Herr Zeymer möchte wissen, wie mit Anträgen von Gewerkschaften und Verbänden umgegangen wird.

 

Frau Witzel: Die Gebühr ist nach dem Kommunalabgabengesetz Sachsen-Anhalt kalkuliert worden ist. Der Kalkulationszeitraum beträgt drei Jahre.

Für den Altkreis Ohrekreis gab es eine Nutzungsordnung. Grunddaten lagen damals nicht vor. Inzwischen liegen entsprechende Daten vor, so dass eine konkrete Kalkulation erfolgen konnte.

Bezüglich der Nutzung verwies sie auf die Benutzungsgrundsätze. Darf die Einrichtung grundsätzlich genutzt werden muss auch eine Nutzungsgebühr entrichtet werden. Für gemeinnützige Träger besteht laut Satzung die Möglichkeit, dass der Antragsteller ganz oder teilweise von der Gebühr befreit werden kann.

Beschlussvorschlag:

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   einstimmig

Ablehnung:      keine

Enthaltung:      keine

 

Die Vorlage wurde zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.