Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr
Enkelmann fragte zur Gebührenhöhe: Ist sie angemessen? Gibt es Vorschläge vom
Land? Herr
Dr. Koch erkundigte sich nach Erfahrungswerten aus dem ehemaligen Ohrekreis. Herr
Zeymer möchte wissen, wie mit Anträgen von Gewerkschaften und Verbänden umgegangen
wird. Frau Witzel: Die Gebühr ist nach dem Kommunalabgabengesetz Sachsen-Anhalt kalkuliert worden ist. Der Kalkulationszeitraum beträgt drei Jahre. Für
den Altkreis Ohrekreis gab es eine Nutzungsordnung. Grunddaten lagen damals
nicht vor. Inzwischen liegen entsprechende Daten vor, so dass eine konkrete
Kalkulation erfolgen konnte. Bezüglich
der Nutzung verwies sie auf die Benutzungsgrundsätze. Darf die Einrichtung grundsätzlich
genutzt werden muss auch eine Nutzungsgebühr entrichtet werden. Für
gemeinnützige Träger besteht laut Satzung die Möglichkeit, dass der
Antragsteller ganz oder teilweise von der Gebühr befreit werden kann. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig Ablehnung: keine Enthaltung: keine Die
Vorlage wurde zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet. |
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