Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreistag beschließt die „Satzung des Landkreises Börde über die Benutzung
von Schulräumen und Sportstätten in kreislicher Trägerschaft
(Benutzungssatzung)“ Sachdarstellung,
Begründung: Bisher
regelte die “Nutzungsordnung für Schulen des Ohrekreises, die sich in
Trägerschaft des Landkreises befinden” vom 26. November 2001 die Nutzung
von Schulen mit den dazu gehörenden Sporthallen, Nebengebäuden und Außenanlagen
sowie die daraus folgenden Entgelte für die Schulen des Altkreises Ohrekreis.
Im Altkreis Bördekreis gab es keine Regelung zur Nutzung von Schulen und
Sportstätten. Die
Nutzung der Schulen und Sportstätten sowie der Sporthallen
“Ohrelandhalle” in Haldensleben und “Sporthalle Am Großen
Bruch” in Oschersleben wird mit der “Satzung des Landkreises Börde
über die Benutzung von Schulräumen und Sportstätten in kreislicher Trägerschaft
(Benutzungssatzung)” einheitlich festgelegt. Die Satzung enthält Regelungen zum Geltungsbereich, zu den Benutzungsgrundsätzen, zur Benutzungsgenehmigung, zu den Benutzungszeiten, zum Umfang der Benutzung, zu den Pflichten des Nutzers sowie zur Haftung. Anlagen: Satzung
des Landkreises Börde über die Benutzung von Schulräumen und Sportstätten in
kreislicher Trägerschaft (Benutzungssatzung)
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