Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 293/Abf/2008  

 
 
Betreff: Öffentliche Einrichtung "Abfallentsorgung" - Abfallgebührensatzung (Entsorgungsgebiet "Nord" - Altkreis Ohrekreis)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage Betriebsleitung Abf
Einreicher:Böhnke
Bredthauer
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde
Beratungsfolge:
5. WP Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" LK Börde Vorberatung
03.12.2008 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses Abfallentsorgung    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
10.12.2008 
16. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (293/Abf/2008)
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
17.12.2008 
8. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (293/Abf/2008)
Anlagen:
293-Abf-2008 Anlage 1
293-Abf-2008 Anlage 2
293-Abf-2008 Anlage 3

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage der durch den Betriebsausschuss beschlossenen „Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelten als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung ,Abfallentsorgung´ im Landkreis Börde (,Entsorgungsgebiet ,Nord´ - Altkreis Ohrekreis) ab dem 1. Januar 2009 (Kalkulationszeitraum 2009 bis 2010)“ beschließt der Kreistag die als Anlage beigefügte „Sechste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis) vom 17. Dezember 2001 in der Fassung der Fünften Änderungssatzung vom 14. Oktober 2006“ (Entwurf; Stand:03.12.2008).

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß der Fortschreibung der „Konzeption für die Organisation und Durchführung der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Börde (ab dem 01.01.2008)“ – gültig ab 01.01.2009 wird der Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation 2007 bis 2009 für die öffentliche Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Altkreis Ohrekreis, ab 01.01.2008 geltend als Entsorgungsgebiet „Nord“, unterbrochen und eine neue Kalkulation für den Zeitraum 2009 bis 2010 erstellt.

 

Mit dem zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegten Satzungsentwurf sind die sich aus der neuen Kalkulation ergebenden Gebührensätze für das Entsorgungsgebiet „Nord“ zu beschließen.

 

Wegen der Einzelheiten wird auf die Vorlage 288/Abf/2008 verwiesen bzw. erfolgen mündlich in der Sitzung.

 

Nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes und der Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ (Eigenbetriebssatzung) vom 13.07.2007 entscheidet der Betriebsausschuss abschließend über die Kalkulation.

Die durch den Betriebsausschuss beschlossene Kalkulation wird daher nur Anlage dieser Vorlage.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Anlage 1:         Sechste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis vom 17. Dezember 2001 in der Fassung der Fünften Änderungssatzung vom 14. Oktober 2006 - Sechste Änderungssatzung

 

Anlage 2:         Satzung des Landkreises Ohrekreis über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung – AGS) vom 17. Dezember 2001 in der Fassung der Sechsten Änderungssatzung vom 18. Dezember 2008 – Lesefassung

 

Anlage 3:         Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelten als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde („Entsorgungsgebiet „Nord“ – Altkreis Ohrekreis) ab dem 1. Januar 2009 (Kalkulationszeitraum 2009 bis 20210)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 293-Abf-2008 Anlage 1 (46 KB)    
Anlage 2 2 293-Abf-2008 Anlage 2 (344 KB)    
Anlage 3 3 293-Abf-2008 Anlage 3 (569 KB)