Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Auf der
Grundlage der durch den Betriebsausschuss beschlossenen „Kalkulation der
Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und
Benutzungsentgelten als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen
Einrichtung ,Abfallentsorgung´ im Landkreis Börde (,Entsorgungsgebiet ,Nord´ -
Altkreis Ohrekreis) ab dem 1. Januar 2009 (Kalkulationszeitraum 2009 bis
2010)“ beschließt der Kreistag die als Anlage beigefügte „Sechste
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis) vom 17. Dezember 2001 in der Fassung
der Fünften Änderungssatzung vom 14. Oktober 2006“ (Entwurf;
Stand:03.12.2008). Sachdarstellung,
Begründung: Gemäß der
Fortschreibung der „Konzeption für die Organisation und Durchführung der
öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Börde (ab dem 01.01.2008)“
– gültig ab 01.01.2009 wird der Kalkulationszeitraum der
Gebührenkalkulation 2007 bis 2009 für die öffentliche Einrichtung
„Abfallentsorgung“ im Altkreis Ohrekreis, ab 01.01.2008 geltend als
Entsorgungsgebiet „Nord“, unterbrochen und eine neue Kalkulation
für den Zeitraum 2009 bis 2010 erstellt. Mit dem
zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegten Satzungsentwurf sind die sich aus
der neuen Kalkulation ergebenden Gebührensätze für das Entsorgungsgebiet
„Nord“ zu beschließen. Wegen der
Einzelheiten wird auf die Vorlage 288/Abf/2008 verwiesen bzw. erfolgen mündlich
in der Sitzung. Nach den
Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes und der Satzung des Landkreises Börde
für den Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ (Eigenbetriebssatzung) vom
13.07.2007 entscheidet der Betriebsausschuss abschließend über die Kalkulation. Die durch
den Betriebsausschuss beschlossene Kalkulation wird daher nur Anlage dieser
Vorlage. Anlagen: Anlage 1: Sechste
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis vom 17. Dezember 2001 in der Fassung
der Fünften Änderungssatzung vom 14. Oktober 2006 - Sechste Änderungssatzung Anlage 2: Satzung
des Landkreises Ohrekreis über die Erhebung von Gebühren für die
Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung – AGS) vom 17. Dezember 2001 in
der Fassung der Sechsten Änderungssatzung vom 18. Dezember 2008 –
Lesefassung Anlage 3: Kalkulation
der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und
Benutzungsentgelten als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen
Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde
(„Entsorgungsgebiet „Nord“ – Altkreis Ohrekreis) ab dem
1. Januar 2009 (Kalkulationszeitraum 2009 bis 20210)
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