Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 292/Abf/2008  

 
 
Betreff: Öffentliche Einrichtung "Abfallentsorgung" - Abfallgebührensatzung (Entsorgungsgebiet "Süd" - Altkreis Bördekreis)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage Betriebsleitung Abf
Einreicher:Böhnke
Bredthauer
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde
Beratungsfolge:
5. WP Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" LK Börde Vorberatung
03.12.2008 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses Abfallentsorgung    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
10.12.2008 
16. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (292/Abf/2008)
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
17.12.2008 
8. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (292/Abf/2008)
Anlagen:
292-Abf-2008 Anlage 1
292-Abf-2008 Anlage 2
292-Abf-2008 Anlage 3

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage der durch den Betriebsausschuss beschlossenen „Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelten als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung ,Abfallentsorgung´ im Landkreis Börde (,Entsorgungsgebiet ,Süd´ - Altkreis Bördekreis) ab dem 1. Januar 2009 (Kalkulationszeitraum 2009 bis 2010)“ beschließt der Kreistag die als Anlage beigefügte „Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallgebühren im Entsorgungsgebiet „Süd“ (Altkreis Bördekreis) vom 6. Dezember 2007“ (Entwurf; Stand:03.12.2008).

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Der zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegte Satzungsentwurf dient der weiteren Anpassung und Angleichung der Gebührenstruktur im Entsorgungsgebiet „Süd (Altkreis Bördekreis)“ durch Einführung der Benutzugsgrundgebühr für die Entsorgung von Bioabfällen von Wohngrundstücken sowie von gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen.

 

Eine abweichende Regelung zur Vorausberechnung der Benutzungsmengengebühr (§ 2 der vorliegenden Änderungssatzung) – nur gültig für das Jahr 2009, soll im Einführungsjahr des Ident-Systems zu moderaten Vorausberechnungen beitragen.

 

Darüber hinaus sind entsprechen der neuen Kalkulation für den Zeitraum 2009 bis 2010 im Entsorgungsgebiet „Süd“ die Gebührensätze neu zu beschließen.

 

Wegen der Einzelheiten wird auf die Vorlage 287/Abf/2008 verwiesen bzw. erfolgen mündlich in der Sitzung.

 

Nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes und der Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ (Eigenbetriebssatzung) vom 13.07.2007 entscheidet der Betriebsausschuss abschließend über die Kalkulation.

Die durch den Betriebsausschuss beschlossene Kalkulation wird daher nur Anlage dieser Vorlage.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1:         Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallgebühren im Entsorgungsgebiet „Süd“ (Altkreis Bördekreis)“ vom 6. Dezember 2007 (Erste Änderungssatzung)

 

Anlage 2:         Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Abfallgebühren im Entsorgungsgebiet „Süd (Altkreis Bördekreis)“ vom 06. Dezember 2007 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 18. Dezember 2008 – Lesefassung

 

Anlage 3:         Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelten als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde („Entsorgungsgebiet „Süd“ – Altkreis Bördekreis) ab dem 1. Januar 2009 (Kalkulationszeitraum 2009 bis 20210)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 292-Abf-2008 Anlage 1 (56 KB)    
Anlage 2 2 292-Abf-2008 Anlage 2 (317 KB)    
Anlage 3 3 292-Abf-2008 Anlage 3 (510 KB)