Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Auf der
Grundlage der durch den Betriebsausschuss beschlossenen „Kalkulation der
Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und
Benutzungsentgelten als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen
Einrichtung ,Abfallentsorgung´ im Landkreis Börde (,Entsorgungsgebiet ,Süd´ -
Altkreis Bördekreis) ab dem 1. Januar 2009 (Kalkulationszeitraum 2009 bis
2010)“ beschließt der Kreistag die als Anlage beigefügte „Erste
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallgebühren im
Entsorgungsgebiet „Süd“ (Altkreis Bördekreis) vom 6. Dezember
2007“ (Entwurf; Stand:03.12.2008). Sachdarstellung,
Begründung: Der zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegte Satzungsentwurf dient der weiteren
Anpassung und Angleichung der Gebührenstruktur im Entsorgungsgebiet „Süd
(Altkreis Bördekreis)“ durch Einführung der Benutzugsgrundgebühr für die
Entsorgung von Bioabfällen von Wohngrundstücken sowie von gewerblich genutzten
Grundstücken und aus Einrichtungen. Eine
abweichende Regelung zur Vorausberechnung der Benutzungsmengengebühr (§ 2 der
vorliegenden Änderungssatzung) – nur gültig für das Jahr 2009, soll im
Einführungsjahr des Ident-Systems zu moderaten Vorausberechnungen beitragen. Darüber
hinaus sind entsprechen der neuen Kalkulation für den Zeitraum 2009 bis 2010 im
Entsorgungsgebiet „Süd“ die Gebührensätze neu zu beschließen. Wegen der
Einzelheiten wird auf die Vorlage 287/Abf/2008 verwiesen bzw. erfolgen mündlich
in der Sitzung. Nach den
Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes und der Satzung des Landkreises Börde
für den Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ (Eigenbetriebssatzung) vom
13.07.2007 entscheidet der Betriebsausschuss abschließend über die Kalkulation. Die durch
den Betriebsausschuss beschlossene Kalkulation wird daher nur Anlage dieser
Vorlage. Anlagen: Anlage 1: Erste
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallgebühren im
Entsorgungsgebiet „Süd“ (Altkreis Bördekreis)“ vom 6.
Dezember 2007 (Erste Änderungssatzung) Anlage 2: Satzung
des Landkreises Börde über die Erhebung von Abfallgebühren im Entsorgungsgebiet
„Süd (Altkreis Bördekreis)“ vom 06. Dezember 2007 in der Fassung
der Ersten Änderungssatzung vom 18. Dezember 2008 – Lesefassung Anlage 3: Kalkulation
der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und
Benutzungsentgelten als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen
Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde
(„Entsorgungsgebiet „Süd“ – Altkreis Bördekreis) ab dem
1. Januar 2009 (Kalkulationszeitraum 2009 bis 20210)
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