Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Öffentliche Einrichtung "Abfallentsorgung" - Abfallgebührensatzung (Entsorgungssatzung Süd)  

 
 
16. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.13 Beschluss:292/Abf/2008
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 10.12.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:05
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
292/Abf/2008 Öffentliche Einrichtung "Abfallentsorgung" - Abfallgebührensatzung (Entsorgungsgebiet "Süd" - Altkreis Bördekreis)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage Betriebsleitung Abf
Einreicher:Böhnke
Bredthauer
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde

Herr Bredthauer gab eine Grobübersicht zur Abfallgebührenkalkulation an Hand einer Folie

Herr Bredthauer gab eine Übersicht zur Abfallgebührenkalkulation. Die Kopien befinden sich in der Anlage zu dieser Niederschrift. Als Ergebnis der Kalkulation ist eine Verringerung der Gebühren für den Bereich Nord als auch für den Bereich Süd festzustellen, die allerdings unterschiedlich ausgeprägt ist.

Er bat bezüglich der geforderten Gebührenangleichung zu bedenken, dass die unterschiedlichen Gebühren im Wesentlichen aus Gebühreneinzahlungen des Altkreises Ohrekreis bzw. aus dem Entsorgungsgebiet Nord stammen.

Er wies daraufhin, dass der Betriebsausschuss mehrheitlich dieser Kalkulation zugestimmt hat.

 

Herr Schmidt hielt den eingegangenen Kompromiss für beide Entsorgungsgebiete (Nord und Süd) für gangbar. Seiner Meinung nach können private Mittel der Bürger (Gebühreneinzahlungen des ehem. Ohrekreises) nicht von einer Behörde verteilt werden, was durch die Angleichung der Gebühren zum jetzigen Zeitpunkt passieren würde.

 

Herr Jackowicz konnte sich dem nicht anschließen. Er würde die ganze Angelegenheit noch verstehen können, wenn im Südkreis deutlich geringere Gebühren gezahlt worden wären.

 

Herr Eichler vertrat die Ausfassung, dass es einen Unterschied zwischen normalem Kreishaushalt – hier führte er als Beispiel den Schuldenabbau des ehem. Bördekreises an - und Gebühren gibt. Bei Gebühren gäbe es eine gesetzliche Verpflichtung zur Rückzahlung innerhalb von drei Jahren.

 

Herr Kanngießer verwies auf den Salzlandkreis. Dort wurden die Gebühren mit der Fusion der Landkreise angeglichen. Er stellte die Frage, ob damit gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen wurde.

 

Frau Engelbrecht erinnerte an die erheblichen Unterschiede der beiden ehemaligen Landkreise Ohrekreis und Bördekreis, speziell in der Abfallentsorgung. Diese Unterschiede entstanden vor der Fusion. Sie war der Meinung, dass sie nur in tragbaren Schritten abzubauen sind. Sie wies auf das Jahr 2011 hin, ab dann würde es eine Gleichbehandlung für den Nord- und den Südkreis geben.

 

Herr Bredthauer bestätigte die Aussage von Herrn Kanngießer, dass einige Landkreise diesen Weg beschritten haben. Die kalkulatorischen Verhältnisse des Salzlandkreises seien ihm aber nicht bekannt. Grundsätzlich seien beide Wege zulässig.

In der vorliegenden Kalkulation sah er den „politischen Vorteil“, auch im Südkreis die Gebühren verringern zu können. Außerdem gab er die Reaktion der Bürger des Nordkreises bei einer Entscheidung für gleiche Gebühren zu bedenken.

Zum Ausblick auf den 01.01.2011 sagte er: Wenn es nicht gelingt bis 31.12.2010 in einem gewissen Umfang eine Kostenüberdeckung zu erwirtschaften, muss davon ausgegangen werden, dass ab 01.01.2011 für alle die anfallenden Gebühren höher liegen werden als zur Zeit. Bei den Kosten der Nachsorge sah er einen gewissen Spielraum. 2009 oder 2010 werden die technischen Konzepte sowie die Kostenermittlung für die Nachsorge noch einmal dahingehend geprüft, den Rückstellungsbetrag evtl. zu reduzieren.

Eine offenen Frage ist, was mit dem Wertstoffmarkt, insbesondere mit dem Altpapiermarkt passiert. Das Risiko liegt in einem sehr günstigen Vertrag der AEW zur Verwertung von Altpapier in diesem Jahr. Eine Prognose für 2010 ist in keiner Weise absehbar. Im Entsorgungsgebiet Nord besteht zu dieser Zeit noch ein fester Vertrag für die PPK-Entsorgung. 2009 wird es Verhandlungen mit dem Unternehmen über eine Beteiligung des Landkreises an den Verwertungserlösen geben.

Beschlussvorschlag:

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   mehrheitlich

Ablehnung:      eine

Enthaltung:      zwei

 

Die Vorlage wurde zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.