Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr
Bredthauer gab eine Übersicht zur Abfallgebührenkalkulation. Die Kopien
befinden sich in der Anlage zu dieser Niederschrift. Als Ergebnis der
Kalkulation ist eine Verringerung der Gebühren für den Bereich Nord als auch
für den Bereich Süd festzustellen, die allerdings unterschiedlich ausgeprägt
ist. Er
bat bezüglich der geforderten Gebührenangleichung zu bedenken, dass die
unterschiedlichen Gebühren im Wesentlichen aus Gebühreneinzahlungen des
Altkreises Ohrekreis bzw. aus dem Entsorgungsgebiet Nord stammen. Er
wies daraufhin, dass der Betriebsausschuss mehrheitlich dieser Kalkulation
zugestimmt hat. Herr
Schmidt hielt den eingegangenen Kompromiss für beide Entsorgungsgebiete (Nord
und Süd) für gangbar. Seiner Meinung nach können private Mittel der Bürger (Gebühreneinzahlungen
des ehem. Ohrekreises) nicht von einer Behörde verteilt werden, was durch die
Angleichung der Gebühren zum jetzigen Zeitpunkt passieren würde. Herr
Jackowicz konnte sich dem nicht anschließen. Er würde die ganze Angelegenheit
noch verstehen können, wenn im Südkreis deutlich geringere Gebühren gezahlt
worden wären. Herr
Eichler vertrat die Ausfassung, dass es einen Unterschied zwischen normalem
Kreishaushalt – hier führte er als Beispiel den Schuldenabbau des ehem.
Bördekreises an - und Gebühren gibt. Bei Gebühren gäbe es eine gesetzliche
Verpflichtung zur Rückzahlung innerhalb von drei Jahren. Herr
Kanngießer verwies auf den Salzlandkreis. Dort wurden die Gebühren mit der
Fusion der Landkreise angeglichen. Er stellte die Frage, ob damit gegen
rechtliche Bestimmungen verstoßen wurde. Frau
Engelbrecht erinnerte an die erheblichen Unterschiede der beiden ehemaligen
Landkreise Ohrekreis und Bördekreis, speziell in der Abfallentsorgung. Diese
Unterschiede entstanden vor der Fusion. Sie war der Meinung, dass sie nur in
tragbaren Schritten abzubauen sind. Sie wies auf das Jahr 2011 hin, ab dann
würde es eine Gleichbehandlung für den Nord- und den Südkreis geben. Herr
Bredthauer bestätigte die Aussage von Herrn Kanngießer, dass einige Landkreise
diesen Weg beschritten haben. Die kalkulatorischen Verhältnisse des
Salzlandkreises seien ihm aber nicht bekannt. Grundsätzlich seien beide Wege
zulässig. In
der vorliegenden Kalkulation sah er den „politischen Vorteil“, auch
im Südkreis die Gebühren verringern zu können. Außerdem gab er die Reaktion der
Bürger des Nordkreises bei einer Entscheidung für gleiche Gebühren zu bedenken. Zum
Ausblick auf den 01.01.2011 sagte er: Wenn es nicht gelingt bis 31.12.2010 in
einem gewissen Umfang eine Kostenüberdeckung zu erwirtschaften, muss davon
ausgegangen werden, dass ab 01.01.2011 für alle die anfallenden Gebühren höher
liegen werden als zur Zeit. Bei den Kosten der Nachsorge sah er einen gewissen
Spielraum. 2009 oder 2010 werden die technischen Konzepte sowie die
Kostenermittlung für die Nachsorge noch einmal dahingehend geprüft, den
Rückstellungsbetrag evtl. zu reduzieren. Eine
offenen Frage ist, was mit dem Wertstoffmarkt, insbesondere mit dem
Altpapiermarkt passiert. Das Risiko liegt in einem sehr günstigen Vertrag der
AEW zur Verwertung von Altpapier in diesem Jahr. Eine Prognose für 2010 ist in
keiner Weise absehbar. Im Entsorgungsgebiet Nord besteht zu dieser Zeit noch
ein fester Vertrag für die PPK-Entsorgung. 2009 wird es Verhandlungen mit dem
Unternehmen über eine Beteiligung des Landkreises an den Verwertungserlösen
geben. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: eine Enthaltung: zwei Die
Vorlage wurde zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet. |
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