Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
siehe nächste Seite Der Kreistag beschließt:
1.
in Höhe von
7.437.600,00 EUR
ii.
und
Gesamtausgaben 1.
in Höhe von
7.437.600,00 EUR
1.
in Höhe von
6.066.100,00 EUR
a) dem Investitionsprogramm und b) dem Finanzplan. Im Wirtschaftsjahr 2009 sind: c) Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nicht vorgesehen. d) ein Kassenkredit in Höhe von 100.000,00 EUR geplant. Sachdarstellung,
Begründung: Gemäß
§ 15 Eigenbetriebsgesetz hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan
aufzustellen, der aus einem Erfolgsplan, einem Vermögensplan und einer
Stellen-übersicht besteht. Ergänzt
wird der Wirtschaftsplan um eine Finanzplanung. Der
Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des
Wirtschaftsjahres 2009. Die wesentlichen Positionen sind kurz erläutert. Die
Gesamterträge werden durch die Straßenbaulastzuweisungen nach FAG bestimmt. Den
vorhersehbaren Aufwendungen liegen Verträge mit Dritten zur
Straßenunter-haltung, Ermittlungen zum Materialbedarf der Unterhaltung,
Personalausgaben und sonstigen Kosten, die zur Führung eines Eigenbetriebes
notwendige Aufwendungen beinhalten, zu Grunde. Der
im Vermögensplan dargestellte Finanzierungsbedarf sowie die
dazugehörigen Finanzierungsmittel ergeben sich hauptsächlich aus den
Anlageänderungen (Straßenbau) und den dazu notwendigen Zuschüssen. Da
das Anlagevermögen durch Zuwendungen finanziert wird, werden Zuschüsse
vergangener Jahre in jedem Wirtschaftsjahr entsprechend des damit finanzierten
Abschreibungsaufwandes dargestellt und wirksam gemacht. Dem
jährlichen Wertverlust des Straßenkörpers wie auch dem Wertverzehr des übrigen
abschreibbaren Anlagevermögens steht somit die Auflösung der Ertragszuschüsse
gegenüber. Die
Entnahme aus der Rückstellung für Altersteilzeit wird mit den dazu vorgesehenen
Mitteln finanziert. Die
Stellenübersicht enthält gemäß § 3 der Eigenbetriebsverordnung die
erforderlichen Stellen für die Beschäftigten des Eigenbetriebes. Die
Finanzplanung besteht aus dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm. Der
Finanzplan führt den Erfolgs- und Vermögensplan für die nächsten 3
Wirtschaftsjahre fort. Das
Investitionsprogramm zeigt zusätzlich Ausgaben der Investitionen
außerhalb des Finanzierungszeitraumes auf. Finanzielle
Auswirkungen bei Investitionen Gesamtkosten der Maßnahme Jährliche Folgekosten Mittel bereits geplant Haushaltsstelle/-n Anlagen:
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