Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zum 1. Entwurf des Landesentwicklungsplanes für das Land Sachsen-Anhalt gemäß § 5 Abs. 2 des Landesplanungsgesetzes - Stellungnahme des Landkreises Börde -  

 
 
16. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.6 Beschluss:276/DIV/2008
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 10.12.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:05
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
276/DIV/2008 Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zum 1. Entwurf des Landesentwicklungsplanes für das Land Sachsen-Anhalt gemäß § 5 Abs. 2 des Landesplanungsgesetzes - Stellungnahme des Landkreises Börde -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Prost
Kaufhold
Federführend:Dezernat IV Beteiligt:Bauordnungsamt
Bearbeiter/-in: Steiner, Nancy   

Herr Bredthauer: Wegen der besonderen Bedeutung dieser Vorlage waren die Vorsitzenden der Fraktionen sowie die Vertreter des L

Herr Bredthauer schätzte die Einbeziehung von Fraktionsvorsitzenden und Mitarbeitern der Verwaltung in die Planung als sehr hilfreich ein und bedankte sich für gute Zusammenarbeit. Er stellte fest, dass alles Angesprochene berücksichtigt worden ist. Insbesondere wurde bei der Planung darauf hingewiesen, dass für die Städte Wanzleben und Wolmirstedt der Status Grundzentrum mit Teilfunktion Mittelzentrum erhalten bleiben sollte. Ebenso sollte bei der Ausweisung von Grundzentren die Verpflechtungsbeziehungen der Ortsteile untereinander und der Gesamtgemeinde im Außenverhältnis beachtet werden.

Weiterhin erklärte er, dass ein Vorranggebiet Landwirtschaft im Bereich der gesamten Magdeburger Börde ausgewiesen werden sollte, entlang den Grenzen, die sich aus einer Bodennutzungszahl von 70 ergeben, ausgenommen Flächen, die für die gemeindliche Entwicklung erforderlich sind.

Zum kritischen Bereich der Vorranggebiete Rohstoffgewinnung teilte er mit, dass eine Rohstoffsicherung und ein Lagerstättenschutz akzeptiert werden müsse. Die Ausweisung Vorranggebiet hielt er für ein ungeeignetes und unverhältnismäßiges Mittel. Er war der Meinung, dass dem Lagerstättenschutz ebenso durch den Aufbau anderer Schutzgebiete Rechnung getragen werden kann, u. a. führte er die Kategorie Vorranggebiet Landwirtschaft an.

Weiterhin ist angestrebt, das Vorbehaltsgebiet ökologisches Verbundssystem im Bereich Flechtinger Höhenzug zu erweitern und in die ausgewiesenen FFH-Gebiete mit einzubeziehen.

Ferner informierte er über einen weiteren Änderungsantrag der Stadt Wanzleben und der Gemeinde Sülzetal vom 9. Dezember 2008. Danach soll das Vorranggebiet für großflächige Industrieansiedlungen außerhalb von Oberzentren (Magdeburg-Sülzetal-Osterweddingen-Langenwed-dingen) um ein Gewerbe- und Industriegebiet südöstlich von Schleibnitz erweitert werden. Das Wirtschaftsministerium wird diesbezüglich um eine Analyse gebeten.

 

Herr Buchwald war der Meinung, dass bezüglich der Grundzentren auf eine Dreigliedrigkeit verzichtet werden solle. Er hielt eine Zweigliedrigkeit für besser.

 

Frau Kaatz, Herr Eichler, Herr Schmidt, Herr Dr. Koch und Herr Zeymer sahen Probleme in der weiteren Versiegelung von gutem Bördeboden. Frau Schüler schloss sich dieser Meinung an.

 

Herr Kanngießer vertrat den Standpunkt, wenn sich Investoren für Osterweddingen entscheiden, so läge das an den geringen Bodenerwerbskosten.

 

Frau Schüler verwies aus Seite 9 Pkt 3. der Vorlage (Einbindung der Oberzentren in den Personenenahverkehr): Sie hatte eigentlich ergänzt, dass diese Festlegung auch für den Raum Oebisfelde gewollt ist. Hier sind bereits erste Voraussetzungen für die Achse Magdeburg-Wolfsburg geschaffen worden. Dieses Anliegen sollte noch mit aufgenommen werden.

 

Frau Engelbrecht hielt die Stellungnahme in ihren Anmerkungen für widersprüchlich.

 

Herr Bredthauer wies noch einmal auf die Vorranggebiete Landwirtschaft mit der Grenze 70-er Böden hin, ausgenommen seien die Flächen, die für eine funktionsgerechte Erweiterung der Gemeinden erforderlich sind.

 

Herr Webel stellte abschließend die Frage, wer dafür wäre, dass Herr Bredthauer den Antrag der Stadt Wanzleben, dem sich die Gemeinde Sülzetal angeschlossen hat, in den Entwurf an das Ministerium einarbeitet? Dieser Vorschlag wurde mehrheitlich abgelehnt, bei vier Zustimmungen und zwei Enthaltungen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   mehrheitlich

Ablehnung:      keine

Enthaltung:      vier

 

 

Die Vorlage wurde zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.