Der Kreistag wählte die in Anlage 1 aufgeführten sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses beim Amtsgericht Haldensleben.
Die Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses für das Amtsgericht Haldensleben wurden per Stimmzettel mittels geheimer Wahl bestimmt. Hierzu musste jeder Vorschlag mindestens eine Zweidrittelmehrheit erreichen. Bei anwesenden sechsundvierzig Kreistagsmitgliedern entsprach dies einunddreißig Stimmen.
Es ergab sich folgendes Wahlergebnis:
Alvermann, Frankfünfundvierzig Stimmen
Czernitzki, Klausvierundvierzig Stimmen
Eichler, Norbertvierzig Stimmen
Hüttemann. Franksechsundvierzig Stimmen
Jahn, Hartmutzweiundvierzig Stimmen
Säuberlich, Patricksechsundvierzig Stimmen
Senkel, Frankzweiundvierzig Stimmen
Damit haben alle Kandidaten die Zweidrittelmehrheit erreicht.
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.2018/BKT/0572 erhoben.