Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2018/BKT/0585  

 
 
Betreff: Zweite Änderung der Besetzung des Verwaltungsrates der Anstalt des öffentlichen Rechts "Kommunalservice Landkreis Börde AöR"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin BKT/W
Lasner Justitiar
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Bearbeiter/-in: Knackstedt, Vivien
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
22.08.2018 
40. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (2018/BKT/0585)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
29.08.2018 
20. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2018/BKT/0585)

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bestellt auf Vorschlag der Fraktion der CDU

 

Herrn Michael Webel

 

als Mitglied des Verwaltungsrates der Anstalt öffentlichen Rechts „Kommunalservice Landkreis Börde AöR“ zum 07.09.2018.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 5 Abs. 4 S. 5 des Anstaltsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AnstG LSA) ist der Kreistag als Hauptorgan der Körperschaft für die Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates zuständig.

 

Auf seiner Sitzung am 24.08.2016 beschloss der Kreistag mit der Beschluss Nr. 2016/80/0334 „Zusammenführung der abfallwirtschaftlichen Unternehmen des Landkreises Börde in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)“ die Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts „Kommunalservice Landkreis Börde AöR“ (KsB AöR) zum 01.01.2017.

 

Organe der Anstalt sind nach § 4 Abs. 1 der Unternehmenssatzung der KsB AöR der Vorstand und der Verwaltungsrat.

 

Nach § 6 Abs. 1 der Unternehmenssatzung der KsB AöR besteht der Verwaltungsrat aus dem Landrat, acht „weiteren Mitgliedern“ und einer bei der Anstalt beschäftigten Person. Der Kreistag bestimmt aus seiner Mitte für die Dauer von fünf Jahren die acht weiteren Mitglieder gemäß § 6 Abs. 2 der Unternehmenssatzung KsB AöR. Für das Entsendungsverfahren steht jeder Fraktion des Kreistages das Benennungsrecht für einen Vertreter im Verwaltungsrat zu. Ist damit die Gesamtzahl der Vertreter des Kreistages nicht ausgeschöpft, werden die noch verbleibenden Sitze den Fraktionen zugeteilt, für die sich in Anwendung der kommunalrechtlichen Vorschriften über das Verfahren zur Bildung und Zusammensetzung beschließender Ausschüsse ein weiterer Sitz ergibt. Demnach entstand folgende Sitzverteilung für den Verwaltungsrat der KsB AöR:

 

CDU2 Sitze

SPD2 Sitze

DIE LINKE1 Sitz

FDP1 Sitz

FUWG1 Sitz

DIE GRÜNEN/PIRATEN1 Sitz

 

Der Kreistag bestellte auf seiner Sitzung am 24.08.2016 unter der Beschluss Nr. 2016/80/0334 folgende acht Personen als Mitglieder des Verwaltungsrates der Kommunalservice Landkreis Börde AöR:

 

1.        Herr Martin Stichnoth(auf Vorschlag der Fraktion der CDU)

2.        HerrAlbrecht von Bodenhausen (auf Vorschlag der Fraktion der CDU)

3.        HerrMartin Schindler (auf Vorschlag der Fraktion der SPD)

4.        HerrHans-Eike Weitz (auf Vorschlag der Fraktion der SPD)

5.        FrauGudrun Tiedge (auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE)

6.        HerrFranz-Ulrich Keindorff (auf Vorschlag der Fraktion der FDP)

7.        HerrKlaus Mewes (auf Vorschlag der Fraktion der FUWG)

8.        HerrMarc Blanck (auf Vorschlag der Fraktion DIE GRÜNEN/

PIRATEN)

 

Weiterhin erfolgte die erste Änderung der Besetzung des Verwaltungsrates der KsB AöR auf der Sitzung des Kreistages am 23.11.2016. Der Kreistag bestellte mit Beschluss Nr. 2016/BKT/0358 Herrn Norbert Heinrich Enkelmann auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE anstelle von Frau Tiedge zum Mitglied des Verwaltungsrates.

 

Martin Stichnoth ist derzeit Mitglied des Verwaltungsrates auf Vorschlag der Fraktion der CDU. Mit Beschluss Nr. 2018/BKT/0559 wurde auf der Sitzung des Kreistages am 20.06.2018 seine Wahl zum Landrat des Landkreises Börde für gültig erklärt. Der Amtsantritt erfolgt zum 07.09.2018.

Grundsätzlich würde Herr Stichnoth nach § 42 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und Abs. 3 S. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 41 Abs. 3 Nr. 1 (Hinderungsgrund als Landrat) des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) mit Unanfechtbarkeit des Feststellungsbeschlusses des Kreistages als ehrenamtliches Mitglied aus dem Kreistag ausscheiden. Diese Feststellung könnte jedoch erst auf der Sitzung des Kreistages am 28.11.2018 erfolgen. Um das Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen, beabsichtigt Herr Stichnoth durch Verzichtserklärung auf das Mandat nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 42 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 KVG LSA mit Ablauf des 06.09.2018 als ehrenamtliches Mitglied aus dem Kreistag auszuscheiden.

 

§ 6 Abs. 2 S. 4 und 6 der Unternehmenssatzung der KsB AöR regelt jedoch, dass die Amtszeit von Mitgliedern, die dem Kreistag angehören, mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Kreistag endet. Dabei üben die Mitglieder des Verwaltungsrates ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus.

 

Da Herr Stichnoth ab dem 07.09.2018 in seiner Funktion als Landrat kraft Gesetz Mitglied des Verwaltungsrates wird, ist ein weiteres Ausüben der Mitgliedschaft im Verwaltungsrat auf Vorschlag der Fraktion der CDU bis zum Amtsantritt eines neuen Mitgliedes faktisch nicht möglich. Die nächste Sitzung des Kreistages findet nach seinem Ausscheiden jedoch erst am 28.11.2018 statt, auf der ein neues Verwaltungsratsmitglied bestellt werden könnte.

 

Der Sitz wäre somit vom Ausscheiden von Herrn Stichnoth als Kreistagsmitglied bis zur Bestellung eines neuen Verwaltungsratsmitgliedes im November unbesetzt. Stellvertreter für die Mitglieder des Verwaltungsrates sind nicht gegeben.

 

Um die Beschlussfähigkeit des Verwaltungsrates der KsB AöR nicht zu gefährden, soll daher vor dem tatsächlichen Ausscheiden von Herrn Stichnoth im September 2018 bereits auf dieser Sitzung (29.08.2018) die Nachbesetzung des Verwaltungsrates zum 07.09.2018 durch den Kreistag beschlossen werden.

 

Die Fraktion der CDU schlug am 22.08.2018 Herrn Michael Webel als neues Mitglied des Verwaltungsrates der KsB AöR vor.

 


 


Anlagen:

 

- keine -