Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses - Amtsgericht Haldensleben  

 
 
40. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.8 Beschluss:2018/BKT/0572
Gremium: Kreisausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:05
Raum: - Sitzungssaal Börde I (E0-300.1)-
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
2018/BKT/0572 Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses - Amtsgericht Haldensleben
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin BKT/W
Lasner Justitiar
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Beteiligt:Bereich Recht
Bearbeiter/-in: Rexhi, Yvonne   

Herr Stichnoth schlug im Namen der Fraktion der CDU Herrn Norbert Eichler und Herrn Hartmut Jahn als Vertrauenspersonen/Beisitzer des Schöffenwahlausschusses für das Amtsgericht Haldensleben vor.

 

Dr. Dieter Schwarz (FUWG) schlug zudem im Namen der FUWG Herrn Frank Alvermann als Vertrauensperson/Beisitzer des Schöffenwahlausschusses für das Amtsgericht Haldensleben vor.

 

Er erklärte gleich im Anschluss, dass die Fraktion der FUWG keine Person als Vertrauensperson/Beisitzer des Schöffenwahlausschusses für das Amtsgericht Oschersleben nennen kann. Er regte daher an, dass eine der anderen Fraktionen eine Person mehr benennt.

 

Herr Walker wies darauf hin, dass die Vorlage zur Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses für das Amtsgericht Oschersleben im Anschluss behandelt wird.

 

Frank Hüttemann (SPD) merkte hierzu an, dass es sich bei den Vertrauenspersonen um gerichtseingesessene Personen handeln muss.

 

Die Vorlage wurde einstimmig zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wählt die in Anlage 1 aufgeführten sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses beim Amtsgericht Haldensleben.