Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Auswahlverfahren zur Erteilung von Genehmigungen als Konzession für den Rettungsdienst  

 
 
40. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.6 Beschluss:2018/38/0578
Gremium: Kreisausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:05
Raum: - Sitzungssaal Börde I (E0-300.1)-
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
2018/38/0578 Auswahlverfahren zur Erteilung von Genehmigungen als Konzession für den Rettungsdienst
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Baier, K. Ärztliche Leiterin Rettungsdienst
Herzig Fachbereichsleiterin 3
Federführend:FD Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen Bearbeiter/-in: Watzka, Lisa-Marie

Herr Walker übergab das Wort an den beteiligten Rechtsanwalt Herrn Daniel Bens.

 

Herr Bens erklärte, dass es derzeitig bestehende rettungsdienstliche Genehmigungen gibt, die zulünftig auslaufen werden. Da die entsprechenden Leistungen jedoch weiterhin an Dritte vergeben werden sollen, ist es notwendig dafür ein entsprechendes Auswahlverfahren durchzuführen. Dabei findet das Vergaberecht zum derzeitigen Stand keine Anwendung. Das Land Sachsen-Anhalt hat im Bereich seines Rettungsdienstgesetzes von einer sogenannten Bereichsausnahme Gebrauch gemacht. Diese Bereichsausnahme nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) führt dazu, dass Leistungen des Rettungsdienstes unter gewissen Umständen, nämlich wenn sie von Hilfsorganisationen erbracht werden, nicht unter das Vergaberecht fallen. Dennoch muss ein diskriminierungsfreies und transparentes Auswahlverfahren durchgeführt werden, sobald ein öffentlicher Aufgabenträger Mittel an Dritte weitergibt. Das wurde vom Landkreis Börde auch bereits geplant. Grundlage hierfür ist § 13 Absatz 1 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG-LSA). Daraus ergibt sich, dass sich lediglich die im Land Sachsen-Anhalt tätigen Hilfsorganisationen und sonstigen Unternehmer, die im Katastrophenschutz tätig sind, bewerben können. Darin liegt auch der Unterschied zum Vergabeverfahren, wo sich grundsätzlich europaweit alle potentiellen Leistungserbringer bewerben können.

 

Diese Thematik ist sehr umstritten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese Angelegenheit im Allgmeinen erst kürzlich dem europäischen Gerichtshof vorgelegt. Fraglich ist hiernach ob diese Bereichsaufnahme nun wirklich rechtlich zu greifen ist oder nicht. Der Landesgesetzgeber hat sich jedoch für diese Regelung entschlossen. Nach Abwägen aller Risiken ist es demnach sinnvoll dieser Regelung im RettDG-LSA zu folgen.

 

Er merkte weiterhin an, dass es dennoch möglich ist, dass insbesondere private Unternehmer, die nicht in Sachsen-Anhalt und nicht im Katastrophenschutz tätig sind, hiergegen klagen könnten. Es handelt sich hierbei um das zweite Verfahren dieser Art in Sachsen-Anhalt. Beim ersten Verfahren gab es keine Komplikationen mit derartigen Klagen.

 

Das Gesetz sieht grundsätzlich die Hilfsorganisationen als Leistungsträger vor. Wenn der Kreis erweitert werden soll, wird hierfür eine besondere Begründung benötigt. Diese Begründung liegt im Landkreis Börde vor, da hier ein langjährig tätiger Privatunternehmer besteht, der ebenfalls im Katastrophenschutz tätig ist, so dass die Möglichkeiten den Kreis auszudehnen sinnvoll und wahrscheinlich auch geboten ist.

 

Diese zwei Risiken bestehen und können aufgrund fehlender rechtlicher Entscheidungen auch nicht ausgeschlossen werden.

 

Der derzeitige Plan ist demnach, ein transaparentes, faires, diskriminierungsfreies und verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren durchzuführen, was sich im Wesentlichen an die Konzessionsvergabe vor Ort und damit an das formelle Vergaberecht orientiert.

 

Vergeben werden hierbei die Notfallrettung , die qualifizierte Patientenförderung und darüber hinaus die Bereitstellung zusätzlicher Komponenten zur Bewältigung von Ereignissen mit einer großen Anzahl von erkrankten und verletzten Personen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 RettDG-LSA („erweiterter Rettungsdienst“).

Der Leistungszeitraum erstreckt sich grundsätzlich auf sechs Jahre beginnend mit dem 01.07.2019. Der Zeitpunkt wurde so gewählt, da das Auswahlverfahren auch einen entsprechenden Aufwand mit sich trägt und nicht sichergestellt werden kann, dass die bisherigen Organisationen wieder ausgewählt werden. Sollte eine neue Organisation den „Zuschlag“ erhalten, wird diese auch eine gewisse Zeit brauchen um die Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Dies soll dann bis Ende des Jahres 2019 geschehen.

 

Die Vergabe wird in vier Lose aufgeteilt. Zur Sicherstellung der Arbeitsplätze hat der Landkreis Börde eine Betriebsübergangskonstellation beabsichtigt. Das bedeutet, dass der bisherige Leistungserbringer in seinen Bereichen Fahrzeuge und Material zur Verfügung stellt. Der neue Leistungserbringer, sofern es einen neuen geben wird, muss dies dann anschließend übernehmen. Nach § 613 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geht dann auch das Personal entsprechend über.

Diese Idee hat sich teilweise verwirklichen lassen. Einige Leistungserbringer waren hiervon allerdings nicht zu überzeugen. In zwei Bereichen wären die Arbeitskräfte jedoch gesichert.

 

Die Möglichkeit auf die Lose zu bieten wird limitiert. Ein Bieter darf maximal für zwei Lose Angebote abgeben . Hintergrund ist hier, dass eine gewisse Anbietervielfalt aufrechterhalten werden soll.

 

Der Zeitplan gestaltet sich wie folgt:

 

Entscheidung Kreistag über Vergabeunterlagen: 29.08.18

Veröffentlichung:31.08.18

Angebotszeitraum:38,5 Tage

Angebotsabgabe:08.10.18

Auswertungszeitraum:30 Tage

Entscheidungsvorlage:07.11.18

Entscheidung Kreistag über Vergabeergebnis:28.11.18

Mitteilung an unterlegene Bieter:29.11.18

Stillhaltefrist:10 Tage

Genehmigungserteilung:10.12.18

Leistungsbeginn:01.07.19

 

Vom jeweiligen Anbieter werden umfangreiche Eignungsnachweise verlangt. Dazu gehören eine Unternehmensdarstellung, einNachweis über die Mitwirkung im Katastrophenschutz nach § 12 des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG LSA), eine Erklärung zur Zuverlässigkeit inklusive Insolvenz- und Sozialversicherungsnachweis und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister und dem Bundeszentralregister.

Im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird ein Umsatznachweis und eine Betriebshaftpflichtversicherung gefordert. In der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden zudem eine fachliche Eignung des Führungspersonals, entsprechendes Qualitätsmanagement, ein Konzept der ordnungsgemäßen und dauerhaften Durchführung des Regelrettungsdienstes sowie ein Konzept der ordnungsgemäßen und dauerhaften Durchführung bei der Bewältigung eines Ereignisses mit einer großen Anzahl von erkrankten und verletzten Personen (erweiterter Rettungsdienst),Referenzlisten aus den Bereichen Notfallrettung, qualifizierter Patientenbeförderung und erweitertem Rettungsdienst und eine Eigenerklärung über die beanstandungslose Mitwirkung im Rettungsdienst innerhalb der letzten fünf Jahre gefordert.

Während des Leistungszeitraumes muss weiterhin eine tarifgerechte Vergütung sowie, eine Bankbürgschaft zur Sicherstellung des Rettungsdienstes im Isolvenzfall gewährleistet werden. Zudem muss die Personalquote mit 100 % „hauptamtlichem“ Personal im Umfang von mindestens einer halben Stelle bestehen. Nur so wird ein qualitativer Mindeststandard gewährleistet.

 

Jeder Interessent der diese Anforderungen erfüllt kann ein Angebot abgeben. Der Preis spielt hierbei nur zu 30 Prozent eine Rolle, da keine Leistung vergeben wird, sondern eine Konzession. Der Landkreis Börde ist nicht in der Finanzierungskette involviert. Die Finazierung erfolgt durch den Leistungserbringer direkt in Verbindung mit dem Kostenträger, also den Krankenkassen. Bei den übrigen 70 Prozent wird überwiegend auf die qualitativen Merkmale Wert gelegt. Hier sollen die Bieter vier Konzepte erstellen, wo die elemanteren Bereiche des Rettungsdienstes bezogen auf den Landkreis dargestellt werden sollen. Nach diesen Kriterien werden die Angebote dann bewertet.

 

Die Vorlage wurde einstimmig zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

 

1. die Durchführung eines verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens für die Erteilung von Genehmigungen zur Notfallrettung und zur Durchführung der qualifizierten Patientenbeförderung sowie zur rettungsdienstlichen Bewältigung eines Ereignisses mit einer großen Anzahl von erkrankten oder verletzten Personen gemäß § 1 Abs. 1 i. V. m. § 13 und im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) als Dienstleistungskonzessionen an die gemäß § 12 Abs. 2 Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt im Katastrophenschutz mitwirkenden rettungsdienstlichen Leistungserbringer in transparenter, fairer und diskriminierungsfreier Weise für einen Zeitraum von sechs Jahren mit Verlängerungsoption um weitere sechs Jahre;

 

2. die öffentliche Bekanntmachung des Auswahlverfahrens auf der e-Vergabe-Plattform des Landes Sachsen-Anhalt mit abschließendem Aufführen der für die Auswahl maßgeblichen Kriterien;

 

3. die Forderung von Nachweisen zur Zuverlässigkeit, über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter;

 

4. die Zulassung nur derjenigen Angebote der Bieter zur Entscheidung über die Auswahl der Leistungserbringer, die die geforderten Nachweise zur Eignung vollständig und fristgemäß erbracht haben;

 

5. die Auswahl unter den Angeboten der Leistungserbringer anhand der Kriterien Leistungspreis und Qualität – im Rahmen von durch die Bieter zu erstellenden Konzepten – im Verhältnis 30 % zu 70 %.