Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2018/38/0578  

 
 
Betreff: Auswahlverfahren zur Erteilung von Genehmigungen als Konzession für den Rettungsdienst
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Baier, K. Ärztliche Leiterin Rettungsdienst
Herzig Fachbereichsleiterin 3
Federführend:FD Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen Bearbeiter/-in: Watzka, Lisa-Marie
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
22.08.2018 
40. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (2018/38/0578)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
29.08.2018 
20. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2018/38/0578)

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

 

1. die Durchführung eines verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens für die Erteilung von Genehmigungen zur Notfallrettung und zur Durchführung der qualifizierten Patientenbeförderung sowie zur rettungsdienstlichen Bewältigung eines Ereignisses mit einer großen Anzahl von erkrankten oder verletzten Personen gemäß § 1 Abs. 1 i. V. m. § 13 und im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) als Dienstleistungskonzessionen an die gemäß § 12 Abs. 2 Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt im Katastrophenschutz mitwirkenden rettungsdienstlichen Leistungserbringer in transparenter, fairer und diskriminierungsfreier Weise für einen Zeitraum von sechs Jahren mit Verlängerungsoption um weitere sechs Jahre;

 

2. die öffentliche Bekanntmachung des Auswahlverfahrens auf der e-Vergabe-Plattform des Landes Sachsen-Anhalt mit abschließendem Aufführen der für die Auswahl maßgeblichen Kriterien;

 

3. die Forderung von Nachweisen zur Zuverlässigkeit, über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter;

 

4. die Zulassung nur derjenigen Angebote der Bieter zur Entscheidung über die Auswahl der Leistungserbringer, die die geforderten Nachweise zur Eignung vollständig und fristgemäß erbracht haben;

 

5. die Auswahl unter den Angeboten der Leistungserbringer anhand der Kriterien Leistungspreis und Qualität – im Rahmen von durch die Bieter zu erstellenden Konzepten – im Verhältnis 30 % zu 70 %.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Die im Rahmen eines Auswahlverfahrens im Jahre 2010 erteilten Genehmigungen zur Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes laufen am 31.12.2018 aus.

 

Um die Sicherstellung des bodengebundenen Rettungsdienstes über den 31.12.2018 hinaus unterbrechungsfrei zu gewährleisten, bereitet der Landkreis derzeit ein Auswahlverfahren zur Erteilung von Genehmigungen als Konzessionen vor.

Die neuen Konzessionen können frühestens zum 01.07.2019 vergeben werden. Daher hat der Landkreis für den Zeitraum 01.01.2019 bis 30.06.2019 bereits Interimsgenehmigungen an die bisherigen Leistungserbringer erteilt.

 

Da nach dem RettDG LSA die Genehmigungserteilung als Konzession ausdrücklich an die gemäß § 12 Abs. 2 KatSG LSA im Katastrophenschutz tätigen gemeinnützigen Organisationen erfolgen soll – wobei der Landkreis diese Vorgabe nach Studium der Gesetzesbegründung so versteht, dass alle im Katastrophenschutz derzeit tätigen rettungsdienstlichen Leistungserbringer umfasst sind – wird kein formelles europaweites Konzessionsvergabeverfahren sondern ein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren unter diesen genannten Organisationen, bzw. Leistungserbringern durchgeführt.

 

Dieses Auswahlverfahren soll mit den nachfolgenden Maßgaben transparent, fair und diskriminierungsfrei gestaltet werden:

 

Die Auswahl der Leistungserbringer erfolgt ausschließlich nach den auf der e-Vergabe-Plattform des Landes Sachsen-Anhalt bekannt gemachten objektiven Auswahlkriterien. Die Leistung wird in insgesamt vier Lose aufgeteilt.

 

Die genaue Vorhaltung richtet sich nach dem im fortgeschriebenen Rettungsdienstbedarfsplan festgelegten Umfang am jeweiligen Standort. Als Leistungsbeginn ist der 01.07.2019 vorgesehen. Zusätzlich wird auch eine optionale Vorhalteerweiterung ausgeschrieben, da an einigen Standorten infolge der Einsatzsteigerungen zu erwarten ist, dass im Leistungszeitraum die Vorhaltung ausgeweitet werden muss.

Die Genehmigungen werden für einen Zeitraum von sechs Jahren – mithin bis zum 30.06.2025 – erteilt und können durch den Landkreis Börde einmalig um weitere sechs Jahre – längstens also bis zum 30.06.2031 – verlängert werden.

 

Jeder Bieter kann sich auf maximal zwei Lose bewerben.

 

Die Eignung der Bieter wird anhand von Nachweisen zu deren persönlicher Lage – Zuverlässigkeit, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Hierbei werden vor allem die Vorgaben des § 13 RettDG LSA zur Auswahl von Leistungserbringern berücksichtigt.

 

Die persönliche Lage des Bieters – Zuverlässigkeit – wird anhand folgender Erklärungen/Nachweise überprüft:

 

  • Unternehmensdarstellung,
  • Nachweis über Mitwirkung im Katastrophenschutz nach § 12 Abs. 2 KatSG LSA,
  • Erklärung zur Zuverlässigkeit,
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister und
  • Auszug aus dem Bundeszentralregister.

 

Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird anhand folgender Erklärungen/Nachweise überprüft:

 

Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird anhand folgender Erklärungen/Nachweise überprüft:

 

Die Auswahl unter den Angeboten der nach den oben dargestellten Kriterien als geeignet erachteten Bietern erfolgt anhand der Kriterien Leistungspreis und Qualität, wobei der Leistungspreis zu 30 % und die Qualität zu 70 % berücksichtigt werden.

 

Für die Bewertung des Kriteriums Leistungspreis ist, da bei einer Konzession kein Zuschlag auf einen Preis erfolgt, von den Bietern die Kalkulation des Leistungspreises für das erste Jahr der Leistungserbringung vorzulegen. Für die optionale Vorhaltung wird ein Monatspreis angeboten, welcher als Jahrespreis zu 80 % gewertet werden soll.

 

Für die Bewertung des Kriteriums Qualität werden von den Bietern Konzepte verlangt anhand derer erklärt werden soll, wie diese einen qualitativ hochwertigen Rettungsdienst in Bezug auf folgende Aspekte gewährleisten:

 

  • Ausfallsicherheit Personal und Sachmittel,
  • Effizienz der Hygieneschutzmaßnahmen und Medizinprodukteverwaltung
  • Fortbildung und
  • Konzept zur Mitwirkung beim erweiterten Rettungsdienst.

Letztlich wird die Genehmigungserteilung noch unter folgende Bedingungen gestellt:

 

  • Gewähr einer tarifgerechten Vergütung,
  • Bankbürgschaft und
  • Durchführung des Regelrettungsdienstes mit zu 90 % in einem Beschäftigungsverhältnis von mindestens 19,5 Stunden pro Woche stehenden Personal.

Die Veröffentlichung des Auswahlverfahrens soll zeitnah nach dem Beschluss des Kreistages erfolgen.