Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Landrat Hans Walker eröffnete um 15:00 Uhr die 40. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses. Er stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Er wies auf § 3 Abs. 1 S. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages hin. Demnach sind Bild- und Tonaufzeichnungen ausschließlich durch Presse, Rundfunk und ähnliche Medien zulässig und das auch nur, wenn sie den Sitzungsablauf nicht beeinträchtigen. Wenn jemand von der Presse Aufnahmen beabsichtigt, hat er dies dem Vorsitzenden vorher anzuzeigen. Besuchern und Gästen ist das Fotografieren und Filmen untersagt. Auf den Besucherstühlen lagen einige Exemplare der Geschäftsordnung bereit.
Von den 16 Kreisausschussmitgliedern waren 14 anwesend. |
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