Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Walker erläuterte, dass es zur Einwohnerfragestunde eine Änderung im Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) gab, nach der die Geschäftsordnung vorsehen kann, Fragen zu Beratungsgegenständen zu ermöglichen. Die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung befinden sich derzeit noch in der Anpassungsphase. Momentan regelt die Hauptsatzung des Landkreises Börde, dass jeder Einwohner nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt ist, grundsätzlich eine Frage und zwei Zusatzfragen, die sich auf den Gegenstand der ersten Frage beziehen, zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die in die Zuständigkeit des Landkreises fallen.
Die geänderten Fassungen der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung des Landkreises Börde werden dem Kreistag voraussichtlich im November zur Beschlussfassung vorgelegt.
Seitens anwesender Einwohner gab es keine Fragen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||