Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2018/BKT/0577  

 
 
Betreff: Zweite Änderung der Besetzung des Kultur- und Sozialausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin BKT/W
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Bearbeiter/-in: Watzka, Lisa-Marie
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
22.08.2018 
40. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (2018/BKT/0577)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
29.08.2018 
20. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2018/BKT/0577)
Anlagen:
Anlage 1 - § 47 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.06.2018

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stellt fest, dass Frau Andrea Hasselmann von der Fraktion der CDU als Mitglied des Kultur- und Sozialausschusses gemäß der vom Kreistag bestimmten Sitzverteilung bestimmt worden ist.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit der Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 22.06.2018, in Kraft getreten am 01.07.2018, stellt der Kreistag gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 in Verbindung mit § 47 Abs. 1 KVG LSA von nun an die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest. Bis dahin erfolgte lediglich die Kenntnisnahme des Kreistages durch eine Informationsvorlage über eine Änderung der Besetzung in den Ausschüssen. Der Gesetzgeber kommentiert die Änderung der Gesetzeslage insofern, dass die Vertretung mit ihrem Beschluss ausschließlich über die ordnungsgemäße Durchführung der Sitzverteilung und des Besetzungsverfahrens befindet. Der Beschluss hat dabei allein einen bestätigenden Charakter. Der Vertretung ist es verwehrt auf die personellen Entscheidungen der Fraktionen bei der Ausschussbesetzung einzuwirken.

 

Gemäß § 5 Nr. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bildet der Kreistag den Kultur- und Sozialausschuss als ständig beratenden Ausschuss. § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bestimmt die Anzahl der Mitglieder mit dreizehn ehrenamtlichen Mitgliedern des Kreistages.

 

Nach § 47 Abs. 1 KVG LSA werden Ausschüsse in der Weise gebildet, dass die von der Vertretung festgelegten Sitze auf die Vorschläge der Fraktionen der Vertretung entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl aller Fraktionen verteilt werden. Demnach entstand folgende Sitzverteilung für den Kultur- und Sozialausschuss:

 

CDU5 Sitze

SPD3 Sitze

DIE LINKE2 Sitze

FDP1 Sitz

FUWG1 Sitz

DIE GRÜNEN/PIRATEN1 Sitz

 

Der Kreistag nahm auf seiner konstituierenden Sitzung am 02.07.2014 folgende Sitzverteilung des Kultur- und Sozialausschusses mit der Informationsvorlage Nummer 2014/BKT/0008 zur Kenntnis:

 

auf Vorschlag der Fraktion der CDU :

1. HerrRalf Geisthardtals Mitglied,

2.HerrHartmut Jahnals Mitglied,

3.HerrThomas Schmetteals Mitglied,

4.FrauMarlis Schünemannals Mitglied,

5.HerrDr. Erich Vogelals Mitglied,

auf Vorschlag der Fraktion der SPD:

6. FrauAngela Leuschnerals Mitglied,

7. HerrDr. Rüdiger Pfeifferals Mitglied,

8. HerrJörg Methnerals Mitglied,

auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE:

9. FrauHeidemarie Nielebockals Mitglied,

10. HerrKlaus Czernitzkials Mitglied,

auf Vorschlag der Fraktion der FDP:

11. FrauGisela Gerling-Koehlerals Mitglied,

auf Vorschlag der Fraktion der FUWG:

12. Herr Klaus Mewesals Mitglied,

auf Vorschlag der Fraktion der DIE GRÜNEN/PIRATEN:

13. HerrFrank Senkelals Mitglied.

 

Weiterhin erfolgte die erste Änderung der Besetzung auf der Sitzung des Kreistages am 02.12.2015. Der Kreistag nahm mit der Vorlage Nummer 2015/BKT/0168 zur Kenntnis, dass die Fraktion DIE GRÜNEN/PIRATEN Herrn Reinhard Falke als Mitglied des Kultur- und Sozialausschusses und Herrn Marc Blanck als seinen Stellvertreter bestimmte.

 

Durch das Ableben von Herrn Geisthardt ist der Sitz neu zu besetzen. Das Besetzungsrecht obliegt dabei der Fraktion der CDU.

 

Die Fraktion der CDU schlug am 22.08.2018 Frau Andrea Hasselmann vor.

 


 


Anlagen:

 

Anlage 1 - § 47 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.06.2018-

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - § 47 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.06.2018 (18 KB)