Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2018/BKT/0584  

 
 
Betreff: Dritte Änderung der Besetzung des Kreisausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin BKT/W
Lasner Justitiar
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Bearbeiter/-in: Watzka, Lisa-Marie
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
22.08.2018 
40. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (2018/BKT/0584)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
29.08.2018 
20. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2018/BKT/0584)
Anlagen:
KVG LSA § 47 Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse - beck-online

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stellt fest, dass Herr Matthias Schwenke von der Fraktion der CDU als Mitglied des Kreisausschusses zum 07.09.2018 gemäß der vom Kreistag bestimmten Sitzverteilung bestimmt worden ist.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit der Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 22.06.2018, in Kraft getreten am 01.07.2018, stellt der Kreistag gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 in Verbindung mit § 47 Abs. 1 KVG LSA von nun an die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest. Bis dahin erfolgte lediglich die Kenntnisnahme des Kreistages durch eine Informationsvorlage über eine Änderung der Besetzung in den Ausschüssen. Der Gesetzgeber kommentiert die Änderung der Gesetzeslage insofern, dass die Vertretung mit ihrem Beschluss ausschließlich über die ordnungsgemäße Durchführung der Sitzverteilung und des Besetzungsverfahrens befindet. Der Beschluss hat dabei allein einen bestätigenden Charakter. Der Vertretung ist es verwehrt auf die personellen Entscheidungen der Fraktionen bei der Ausschussbesetzung einzuwirken.

 

Gemäß § 5 Nr. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bildet der Kreistag den Kreisausschuss als ständig beschließenden Ausschuss. § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bestimmt die Anzahl der Mitglieder mit fünfzehn ehrenamtlichen Mitgliedern des Kreistages und dem Landrat als Vorsitzenden.

 

Nach § 47 Abs. 1 KVG LSA werden Ausschüsse in der Weise gebildet, dass die von der Vertretung festgelegten Sitze auf die Vorschläge der Fraktionen der Vertretung entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl aller Fraktionen verteilt werden. Demnach entstand folgende Sitzverteilung für den Kreisausschuss:

 

CDU6 Sitze

SPD3 Sitze

DIE LINKE3 Sitze

FDP1 Sitz

FUWG1 Sitz

DIE GRÜNEN/PIRATEN1 Sitz

 

Der Kreistag nahm auf seiner konstituierenden Sitzung am 02.07.2014 folgende Sitzverteilung des Kreisausschusses mit der Informationsvorlage Nummer 2014/BKT/0007 zur Kenntnis:

 

auf Vorschlag der Fraktion der CDU :

1. HerrKay Barthelals Mitglied,

2.HerrAlbrecht von Bodenhausenals Mitglied,

3.HerrNorbert Eichlerals Mitglied,

4.FrauAndrea Hasselmannals Mitglied,

5.HerrThomas Schmetteals Mitglied,

6.HerrMartin Stichnothals Mitglied,

auf Vorschlag der Fraktion der SPD:

7. Herr Burkhard Kanngießerals Mitglied,

8. HerrHans-Eike Weitzals Mitglied,

9. HerrFrank Hüttemannals Mitglied,

auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE:

10. FrauGudrun Tiedgeals Mitglied,

11. HerrNorbert Heinrich Enkelmannals Mitglied,

12.HerrManfred Nörthenals Mitglied,

auf Vorschlag der Fraktion der FDP:

13. Herr Franz-Ulrich Keindorffals Mitglied,

auf Vorschlag der Fraktion der FUWG:

14. Herr Dr. Dieter Schwarzals Mitglied,

auf Vorschlag der Fraktion der DIE GRÜNEN/PIRATEN:

15. HerrHans-Jochen Tschicheals Mitglied.

 

Weiterhin erfolgte die erste Änderung der Besetzung auf der Sitzung des Kreistages am 13.05.2015. Der Kreistag nahm mit der Vorlage Nummer 2015/BKT/0130 zur Kenntnis, dass die Fraktion der CDU Herrn Andy Zacke als Nachfolger von Herrn Kay Barthel im Kreisausschuss bestimmte.

Die zweite Änderung der Besetzung des Kreisausschusses erfolgte auf der Sitzung des Kreistages am 02.12.2015. Der Kreistag nahm mit der Vorlage Nummer 2015/BKT/0180 zur Kenntnis, dass die Fraktion DIE GRÜNEN/PIRATEN Herrn Frank Senkel als Nachfolger von Herrn Hans-Jochen Tschiche und als seinen Stellvertreter Herrn Marc Blanck im Kreisausschuss bestimmte.

 

Martin Stichnoth ist derzeit Mitglied des Kreisausschusses auf Vorschlag der Fraktion der CDU. Mit Beschluss Nr. 2018/BKT/0559 wurde auf der Sitzung des Kreistages am 20.06.2018 seine Wahl zum Landrat des Landkreises Börde für gültig erklärt. Der Amtsantritt erfolgt zum 07.09.2018.

 

Grundsätzlich würde Herr Stichnoth nach § 42 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und Abs. 3 S. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 41 Abs. 3 Nr. 1 KVG LSA (Hinderungsgrund als Landrat) mit Unanfechtbarkeit des Feststellungsbeschlusses des Kreistages als ehrenamtliches Mitglied aus dem Kreistag ausscheiden. Diese Feststellung gemäß § 42 Abs. 2 S. 1 würde auf der Sitzung des Kreistages am 28.11.2018 erfolgen. Um die vollständige Mitgliederzahl auch vor der Kreistagssitzung am 28.11.2018 aufrecht zu erhalten, beabsichtigt Herr Stichnoth durch Verzichtserklärung auf das Mandat nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 42 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 KVG LSA mit Ablauf des 06.09.2018 als ehrenamtliches Mitglied aus dem Kreistag auszuscheiden.

 

Durch die Wahl zum Landrat und den voraussichtlichen Amtsantritt von Herrn Martin Stichnoth am 07.09.2018, erlangt er die Funktion des Vorsitzenden des Kreisausschusses. Folglich entfällt er damit als Mitglied des Kreisausschusses in ehrenamtlicher Position. Sein Sitz ist daher neu zu besetzen. Das Besetzungsrecht obliegt der Fraktion der CDU.

 

Die Fraktion der CDU schlug am 22.08.2018 Herrn Matthias Schwenke vor.

 

 


 


Anlagen:

 

Anlage 1 - § 47 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.06.2018

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 KVG LSA § 47 Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse - beck-online (18 KB)