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Sirenen sind wichtige Helfer für die Bevölkerungswarnung in Krisenzeiten / am 9. September 2021 um 11:00 Uhr ertönen 271 Sirenen für einen kreisweiten Funktionstest

Um die Bevölkerung zu sensibilisieren hat die Konferenz der Innenminister der Bundesländer bestimmt, jährlich jeden zweiten Donnerstag im September einen bundesweiten Warntag durchzuführen. Aufgrund der Katastrophenlage in weiten Teilen im Westen Deutschlands ist dieser deutschlandweite Warntag für 2021 ausgesetzt.

Für den Landkreis Börde hat Landrat Martin Stichnoth entschieden, diesen Funktionstest auch in diesem Jahr durchzuführen. „Ich sehe das als ein ganz wichtiges Zeichen, um unsere Bevölkerung auf dieses unverzichtbares Warnmittel aufmerksam zu machen. Warnapps und digitale Systeme funktionieren nur, wenn sie durch die Menschen genutzt werden. Zum Beispiel für die Nachtstunden sind Sirenen die wichtigsten Helfer, um die Bevölkerung zu warnen. Um darauf aufmerksam zu machen, schauen Sie auf die Handys, schalten Sie Radio oder den Fernseher an, es gibt eine Gefahrenlage. Informieren Sie sich und ihre Nachbarn.“

Zur Sensibilisierung der Bevölkerung sowie zur organisatorisch-technischen Überprüfung der Funktionalität der Warnsysteme werden am 9. September 2021 um 11:00 Uhr (Entwarnung 11:20 Uhr) alle 271 Sirenen im Landkreis Börde ertönen. Ebenfalls soll das Modulare-Warnsystem (MoWaS) mit einer Probemeldung versorgt werden. Dieses versorgt wiederrum verschiedene Warnapplikationen für Handys, zum Beispiel die Warnapp NINA.

Das Signal am 9. September 2021 um 11:00 Uhr: ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton für die Warnung, “Allgemeine Gefahr“ in Friedenszeiten, den sogenannten Katastrophenalarm beziehungsweise den Luftalarm im Verteidigungsfall.

Die Sirenen befinden sich im Eigentum der Städte- und Gemeinden und werden von diesen unterhalten und gewartet. Die digitalen Sirenensteuerempfänger stellt der Landkreis Börde bereit. Eine Ansteuerung erfolgt über die Integrierte Leitstelle zum Beispiel für Einsatzalarmierungen auf Grund einer Alarm- und Ausrückordnung der Feuerwehr. Die Ausrückordnung wird von jeder Stadt- und Gemeinde selbst erstellt.

Останнє оновлення: 03.09.2021 10:49 Uhr