Landkreis

Notzeit für alle Wildarten

Die anhaltende Frostperiode und das Verharschen der dichten Schneedecke machen nicht nur den Menschen zu schaffen. Auch die Tiere in der freien Natur haben es schwer. Für sie wurde jetzt von der Unteren Jagdbehörde die sogenannte Notzeit ausgerufen.

Laut Bundesjagdgesetz gehört auch zum Jagdschutz, dass Wild nicht unter Futternot leiden darf. Normalerweise finden Tiere in den Wäldern und auf den Feldern ausreichend Nahrung. Doch die anhaltende Frostperiode und die dichte Schneedecke führen dazu, dass sie immer weniger zum Fressen finden. Aus diesem Grund ruft die Untere Jagdbehörde in Abstimmung mit dem Kreisjägermeister und dem Jagdbeirat mit sofortiger Wirkung bis auf Widerruf die Notzeit für alle Wildarten aus. Damit ist gemäß Jagdgesetz des Landes Sachsen-Anhalt für den Landkreis Börde die artgerechte und angemessene Fütterung erlaubt.

Normalerweise ist den Jagdausübungsberechtigten die Fütterung des Wildes verboten. Im Rahmen ihrer Hegeverpflichtung sind sie nun jedoch angehalten, für eine angemessene Erhaltungsfütterung der Tiere zu sorgen. Kraftfutter bleibt nach wie vor untersagt. Heu, Stroh, Getreide, Eicheln, Kastanien, Gartenbauprodukte und andere artgerechte Futtersorten sollen den Tieren helfen, die karge Zeit zu überstehen. Küchenabfälle, Silagen, industriell hergestelltes Futter und Ähnliches sind nicht erlaubt, ebenso mechanische Fütterungseinrichtungen.

Während der Notzeit ist auch der Jagdbetrieb eingeschränkt. Bewegungsjagden sollten nicht durchgeführt werden. Im Umkreis von 200 Metern um die Futterstellen ist die Erlegung von Wild verboten. 

Hier gelangen Sie zur “Feststellung der Notzeit für alle Wildarten im Landkreis Börde”

Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter der Unteren Jagdbehörde telefonisch unter 03904/7240-4224 sowie per Mail unter ordnung-sicherheit(at)landkreisboerde.de zur Verfügung.

Останнє оновлення: 09.01.2026 11:40 Uhr