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Aufgaben nach dem Bundesteilhabegesetz / Beratungstage für gesetzliche Betreuer am 24., 25. und 26. September 2019

2020 tritt die Reformstufe III des Bundesteilhabegesetzes in Kraft. Dabei geht es unter anderem um die weitere Verbesserung von Leistungen für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen, Werkstätten oder im Rahmen von bei ambulanten Angeboten. Am 24., 25. und 26. September 2019 veranstaltet das Sozialamt dazu im Verwaltungsgebäude des Landkreises Börde in Haldensleben (Bornsche Straße 2 / 39340 Haldensleben) Beratertage für gesetzliche Betreuer.

Die Gesetzesänderungen bringen auch für gesetzliche Betreuer eine Reihe von Veränderungen bei der Betreuungsarbeit. „Genau aus diesem Grund wollen wir informieren“, sagt Sozialamtsleiter Rüdiger Mages. „Vordergründig laden wir gesetzliche Betreuer ein, sich persönlich über die Neuerungen zu informieren. Aber auch Träger von Einrichtungen oder Personen die beruflich oder persönlich interessiert sind, sind herzlich willkommen.“ Zu festen Zeiten finden Foren statt, auf denen die Aufgaben und Neuerungen vorgestellt werden. „Dazwischen“, so Mages, „bieten wir bei Bedarf natürlich auch Einzelberatungen an“.


Die Beratertermine für gesetzliche Betreuer in Haldensleben (Bornsche Straße 2 / 39340 Haldensleben / Sitzungsraum „Börde I“):

24. September 2019

13:00 Uhr, 14:30 Uhr und 16:00 Uhr
dazwischen 13:00 bis 18:00 Uhr Einzelberatungen

25. September 2019

09:00 Uhr, 10:30 Uhr, 13:00 Uhr, 14:30 Uhr
dazwischen 09:00 bis 16:00 Uhr Einzelberatungen

26. September 2019

09:00 Uhr, 10:30 Uhr
dazwischen 09:00 bis 12:00 Uhr Einzelberatungen

 

 

Останнє оновлення: 08.08.2019 09:11 Uhr