Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragenWenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben lassen wollen, benötigen Sie als Betrieb eine Stellvertretungserlaubnis.
Volltext
Wenn Sie einen Betrieb des Prostitutionsgewerbes gegründet haben, können Sie diesen von einer Stellvertretung betreiben lassen. Dazu können Sie eine Person oder auch mehrere Personen zur Stellvertretung berufen. Hierfür müssen Sie für jede zur Stellvertretung bestimmten Person eine Stellvertretererlaubnis beantragen.
Die zuständige Behörde kann diese Erlaubnis befristet erteilen.
Die zuständige Behörde prüft dafür, ob die zur Stellvertretung bestimmte Person zuverlässig ist. Sollte sie unzuverlässig sein, lehnt die Behörde den Antrag auf Stellvertretungserlaubnis ab.
Beachten Sie, dass Sie unter Umständen neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnisse benötigen. Auch kann es sein, dass Sie an anderer Stelle meldepflichtig sind. Dies betrifft vor allem folgende rechtlichen Bereiche:
- Gaststättenrecht
- Gewerberecht
- Baurecht
- Wasserrecht
- Immissionsschutzrecht
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine gültige Erlaubnis oder entsprechende Antrags-ID für einen Online-Antrag für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.
- Die als Stellvertretung vorgesehene Person ist mindestens 18 Jahre alt.
- Die zu meldende Person hat einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zugestimmt.
Hinweise (Besonderheiten)
Es keine Hinweise oder Besonderheiten.
- Betreiben von Prostitutionsgewerbe durch Stellvertretung ist erlaubnispflichtig
- zuständige Behörde kann Erlaubnis befristet erteilen
- zuständige Behörde prüft, ob die zur Stellvertretung bestimmte Person zuverlässig ist
- bei Unzuverlässigkeit lehnt die Behörde den Antrag auf Stellvertretungserlaubnis ab
- Es können weitere Erlaubnis oder Anzeigepflichten nach anderen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- oder Immissionsschutzrechts bestehen.