Das Kurzzeitkennzeichen können Sie als Privatperson oder Firma für ein verkehrssicheres, aber nicht zugelassenes Fahrzeug beantragen.
Volltext
 Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug
 
  Probefahren oder an einen anderen Ort überführen. Sonstige
 
  Fahrtzwecke sind nicht zulässig und können geahndet werden.
 
  Der Gültigkeitszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der
 
  Zuteilung. Das Ablaufdatum ist auf dem Kurzzeitkennzeichen am
 
  rechten Rand sichtbar. Nach diesem Datum verliert das
 
  Kurzzeitkennzeichen automatisch seine Gültigkeit.
 Das Fahrzeug muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein
 
  Kurzzeitkennzeichen zu verwenden:
- 
  es muss eine EG-Typgenehmigung vorliegen oder
  
 eine Einzelgenehmigung beziehungsweise
 Betriebserlaubnis erteilt worden sein,
- 
  für Gebrauchtfahrzeuge muss ein gültiger Nachweis
  
 über eine bestandene Hauptuntersuchung vorliegen
 (Hauptuntersuchungsbericht) und
- 
  es muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
  
 bestehen.
 Wenn für Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oder
 
  Betriebserlaubnis vorliegt, dürfen Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen
 
  nur Fahrten durchführen, die im Zusammenhang mit der Erlangung
 
  der erforderlichen Gutachten stehen. Dann dürfen Sie nur zur
 
  nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk, die das
 
  Kennzeichen zugeteilt hat, oder im angrenzenden Bezirk mit dem
 
  Kurzzeitkennzeichen fahren.
 Wenn Ihr Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder
 
  Sicherheitsprüfung hat, erhält es ein Kurzzeitkennzeichen nur für die
 
  Fahrt:
- zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder
- in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen ausgegeben wurde oder
- in einen angrenzenden Bezirk und zurück zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel.
 Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft
 
  wurden.
Voraussetzungen
- 
  Sie benötigen das Fahrzeug für: 
  - eine Probefahrt, auf der Sie die
- 
    Gebrauchsfähigkeit
    
 feststellen und nachweisen können
 oder
- 
    eine Überführungsfahrt, um das
    
 Fahrzeug an einen anderen Ort zu
 bringen.
 
- 
  Sie haben einen eigenen konkreten Bedarf für die
  
 Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens.
- 
  Sie müssen das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde
  
 konkret nennen und die Daten zum Fahrzeug
 nachweisen.
- 
  Für das Fahrzeug muss eine: 
  - EG-Typgenehmigung,
- Einzelgenehmigung oder
- Betriebserlaubnis vorliegen.
 
- 
  Für das Fahrzeug muss während des gesamten
  
 Gültigkeitszeitraums eine:- gültige Hauptuntersuchung und
- 
    gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung
    
 nachgewiesen werden.
 
- 
  Sie besitzen einen Nachweis für eine bestehende
  
 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Form einer
 elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) für
 Kurzzeitkennzeichen.
Hinweis: Beantragen Sie Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeugegleichzeitig, müssen Sie einen Bedarfsnachweis erbringen.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- 
  Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung:
  
 COC) oder
- Einzelgenehmigung des Fahrzeugs im Original
- gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
- bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Ansprechpunkt
Örtlich zuständige Zulassungsbehörden
Die Beantragung kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Verfahrensablauf
 Sie selbst, eine bevollmächtigte oder eine empfangsberechtigte
 
  Person beantragen das Kurzzeitkennzeichen bei:
- Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde oder
- der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
- Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
- Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von 10,20 EUR zu Ihrem Termin mit.
- Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
 Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des
 
  Termins Ihr persönliches Kurzzeitkennzeichen. Meistens gibt es
 
  unweit der Zulassungsstellen auch Privathändler, bei denen Sie sich
 
  direkt im Anschluss das Kurzzeitkennzeichen auf ein Nummernschild
 
  drucken lassen können.
 Hinweis: Als antragstellende Person, die nicht in Deutschland
 
  gemeldet ist, können Sie das Kurzzeitkennzeichen bei der
 
  zuständigen Zulassungsbehörde beantragen, wenn Sie eine
 
  empfangsberechtigte Person nennen.
- Kurzeitkennzeichen Genehmigung
- 
  Kurzzeitkennzeichen sind für Fahrzeuge, die zur Probe oder für
  
 Überführungsfahrten genutzt werden
- Sonstige Fahrtzwecke sind nicht zulässig
- 
  Voraussetzungen für das Fahrzeug: 
  - 
    EG-Typgenehmigung oder EG-Einzelgenehmigung
    
 beziehungsweise Betriebserlaubnis
- Hauptuntersuchungsbericht bei Gebrauchtfahrzeugen
- Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
 
- 
    EG-Typgenehmigung oder EG-Einzelgenehmigung
    
- Gültigkeitszeitraum: maximal 5 Tage
- Gebühren: EUR 10,20
- zuständig: Kfz-Zulassungsstelle am Wohnort oder Standort des Fahrzeugs
 
											 
											 
											 
											