Sie können einmalige Zuschüsse für wichtige persönliche Anlässe oder Urlaubs- und Ferienreisen für Ihr Pflegekind beantragen.
Volltext
Damit sich Ihr Pflegekind gut entwickeln und am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann, können zusätzliche Kosten entstehen. Deshalb können Sie einmalige Zuschüsse beim zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beantragen, beispielsweise für:
- Erstausstattung für Ihr Pflegekind,
- wichtige persönliche Anlässe,
- Urlaubs- und Ferienreisen.
Regelmäßig wiederkehrenden Kosten für den Unterhalt und die Versorgung Ihres Pflegekindes werden durch die laufenden Leistungen abgedeckt.
Voraussetzungen
- Sie sind als betreuende Person vom Jugendamt anerkannt.
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Sie haben einmalige Kosten, die nicht bereits über die laufenden Pflegegeldleistungen abgedeckt werden, für:
- die Erstausstattung der Pflegestelle,
- wichtige persönliche Anlässe,
- Urlaubs- und Ferienreisen.
Ansprechpunkt
Zuständig ist das Jugendamt vor Ort.
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Zuschüsse für einmalige Ausgaben
- können von der Pflegefamilie für Pflegekinder beantragt werden
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Beispiele für solche Leistungen:
- Erstausstattung der Pflegestelle
- wichtige persönliche Anlässe
- Urlaubs- und Ferienreisen
- Beantragung beim zuständigen Jugendamt oder zuständigen Pflegekinderdienst