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Die Akzeptanz einer durch Sie erteilten Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kann durch eine öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift bzw. Ihres Handzeichens erhöht werden. Eine solche Beglaubigung kann durch eine Notarin bzw. einen Notar oder die Betreuungsbehörde der Stadt Halle (Saale) erfolgen. Die jeweilige Urkundsperson vergleicht Identität und Unterschrift und versieht das entsprechende Dokument mit einem Beglaubigungsvermerk und Dienstsiegel.
Eine Beglaubigung von Unterschriften/Handzeichen durch die Betreuungsbehörde ist möglich für eine:
Über die jeweils hinterlegten Links können Sie sich ein Muster für eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung vom Bundesministerium der Justiz als PDF-Datei herunterladen.
Gebühren
- 10,00 € pro Beglaubigung (Barzahlung)
- die Beratung/Information zu den o. g. Themen ist kostenlos
erforderliche Unterlagen
- Originaldokument mit Datum, Ort und Unterschrift/Handzeichen (Vorsorgevollmachtsvordrucke des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sind in der Betreuungsbehörde vorhanden)
- persönliches Erscheinen der vollmachterteilenden Person
- Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments durch die vollmachterteilende Person
Verfahrensablauf
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Vorsprache immer dienstags von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr ohne Terminvereinbarung möglich
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Zeitlicher Umfang: 30-45 min bei Beratung zur Vorsorgevollmacht ohne Beglaubigung; 45-60 min bei Beratung zur Vorsorgevollmacht mit Beglaubigung
Hinweise (Besonderheiten)
Vorsorge? Bestimmen Sie, wer entscheidet! (Flyer Betreuungsbehörde der Stadt Halle (Saale)