Sie können, wenn Sie Beamtin oder Beamter und bei einem deutschen Dienstherrn angestellt sind, die Aufenthaltserlaubnis zur Erfüllung Ihrer Dienstpflichten in Deutschland erhalten.
Volltext
Wenn Sie Beamtin oder Beamter bei einem deutschen Dienstherrn sind, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Zu den Dienstherren können zum Beispiel gehören:
- der Bund
- die Bundesländer
- Gemeinden
Die Aufenthaltserlaubnis bietet sich für Sie vor allem an, wenn
- Sie Hochschullehrerin oder Hochschullehrer sind und in das Beamtenverhältnis berufen wurden oder
- im wissenschaftlichen oder künstlerischen Bereich arbeiten.
Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für die Dauer von 3 Jahren erteilt, es sei denn für Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ist ein kürzerer Zeitraum vorgesehen.
Nach Ablauf der 3 Jahre haben Sie die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Dabei handelt es sich um ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.
Ihr Dienstherr, der Sie nach Deutschland holen möchte, kann mit Ihrer Vollmacht bei der Ausländerbehörde das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen, mit dem Ihre Einreise erleichtert und beschleunigt werden kann.
Gebühren
Gebühr: 100,00 EUR
Vorkasse: nein
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Gebühr befreit werden oder Sie zahlen eine ermäßigte Gebühr.
Gebühr: 98,00 EUR
Vorkasse: nein
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html
Zweckwechsel: Wenn Sie eine bestehende Aufenthaltserlaubnis ändern, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, mit der Sie als Beamtin oder Beamter bei einem deutschen Dienstherrn angestellt sind.
Fristen
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Ablehnungsbescheid.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Ansprechpunkt
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde;
Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren:
Ausländerbehörde am Ort der Dienstverrichtung, soweit keine zentrale Stelle für die Durchführung des Verfahrens eingerichtet wurde
Hinweise (Besonderheiten)
Unter Umständen müssen Sie an einem Integrationskurs teilnehmen. Dies wird dann auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis vermerkt.
Die Bundesagentur für Arbeit muss der Beschäftigung nicht zustimmen.