Arbeitsaufnahme in einem anderen EU-Land

Hier erhalten Sie Informationen über Ihre Rechte und Pflichten, wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat eine Arbeit aufnehmen möchten.

Volltext

Arbeitnehmerfreizügigkeit

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den Grundfreiheiten der EU. Als Staatsangehörige/r der EU- Mitgliedsstaaten, einschließlich Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, haben Sie das Recht, Ihren Arbeitsplatz innerhalb dieser Staaten frei zu wählen . Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis . Sie haben in jedem anderen der vorgenannten Staaten den gleichen Zugang zu Beschäftigung wie die Staatsangehörigen dieses Staats. Das heißt, Sie und Ihre Familienangehörigen haben dort ein Aufenthaltsrecht zur Ausübung Ihrer Beschäftigung . Als Staatsangehörige/r der vorgenannten Staaten dürfen Sie auch in einen anderen Mitgliedstaat einreisen und sich dort zur Arbeitsuche aufhalten. Jedoch besteht das Freizügigkeitsrecht zur Arbeitssuche nur für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten und darüber hinaus nur, solange Sie nachweisen können, dass Sie weiterhin Arbeit suchen und begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 1a Freizügigkeitsgesetz/EU .

Das EURES-Netzwerk der europäischen Arbeitsverwaltungen und weiterer Arbeitsmarktdienstleister unterstützt Sie bei der Suche nach einer Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsstelle in einem anderen europäischen Land. Die EURES-Beratungsfachkräfte, die europaweit vernetzt sind, unterstützen Arbeit- und Ratsuchende mit Informationen und Vermittlungsangeboten.

Das EURES-Portal  bietet die Möglichkeit zur Selbstinformation und zur Einstellung eines eigenen Bewerberprofils, um gezielt nach Stellen zu suchen.

weiterführende Informationen

EURES-Portal der EU-Kommission

  • europaweit Stellenangebote finden und Bewerbungsunterlagen einstellen
  • Informationen zu Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa 
  • Liste aller EURES-Beraterinnen und -Berater europaweit
  • Liste aller EURES-Mitglieder und EURES-Partner in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten 
  • Customer Center der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV  

Mehrsprachiges Informationsportal der Bundesagentur für Arbeit

  • Tel.  +49 228 713 1313
  • Mehrsprachiges Selbstinformationsangebot für ausländische Arbeitskräfte zu „Leben und Arbeiten in Deutschland“
  • Mehrsprachige Online-Registrierung und e-Services
  • Persönliches Beratungsangebot durch EURES-Beratungsfachkräfte

Informationsportal der Bundesregierung: „ Make it in Germany “-Portal der Bundesregierung 

  • mehrsprachiges Selbstinformationsangebot für ausländische Arbeitskräfte zu „Leben und Arbeiten in Deutschland“
  • persönliches Beratungsangebot per  Chat, Telefon, Mail mit den EURES-Beratungsfachkräfte
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