Abholung von Restabfällen anmelden

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Abholung von Restabfällen anmelden

Sie können die Abholung Ihrer Restabfälle aus Ihrem privaten Haushalt sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

Volltext

Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Voraussetzungen

Restabfälle sind zum Beispiel:

  • Alle Stoffe, die nicht verwertbar und keine gefährlichen Abfälle sind.
  • Abfälle, die wegen ihrer Verun­reinigung keiner getrennt zu sammelnden Abfallart wie zum Beispiel Altpapier zugeordnet werden kann.

Ansprechpunkt

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Verfahrensablauf

Die Entsorgung von Restabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

  • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Restabfälle,
  • die Abfallgebühren,
  • den Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und
  • die Abfallbehälter (vorgeschriebene Größe der Abfallbehälter, Bestellmöglichkeit).
  • Restabfall Abholung Anmeldung
  • Regelungen zur Beantragung der Abholung von Restabfällen sind in den einzelnen Abfallentsorgungs- sowie -gebührensatzungen festgeschrieben
  • Die Entsorgungsangebote (z.B. angebotenes Behältervolumen und Abfuhrrhythmus) und deren Kosten unterscheiden sich je nach öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger
  • Zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
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