Der Kreistag bestätigt die als Anlage
2. beigefügte “Gemeinsame Stellungnahme der Gemeinden Eichenbarleben,
Farsleben, Glindenberg, Groß Santersleben, Stadt Haldensleben, Heinrichsberg,
Hermsdorf, Hillersleben, Hohenwarsleben, Irxleben, Mittelland, Niedere Börde,
Niederndodeleben, Neuenhofe, Süplingen, Wellen, Stadt Wolmirstedt, Zielitz und
des Landkreises Ohrekreis sowie der Gemeinden Domersleben, Hohendodeleben,
Sülzetal, Stadt Wanzleben und des Landkreises Bördekreis” vom 12.01.2005 zu dem
Entwurf des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz vom 07.12.2004.
23.02.2005 - 4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis
Ö 4.14 - ungeändert beschlossen
Der Kreistag bestätigt die als Anlage 2
Der Kreistag bestätigt die als Anlage
2. beigefügte “Gemeinsame Stellungnahme der Gemeinden Eichenbarleben,
Farsleben, Glindenberg, Groß Santersleben, Stadt Haldensleben, Heinrichsberg,
Hermsdorf, Hillersleben, Hohenwarsleben, Irxleben, Mittelland, Niedere Börde,
Niederndodeleben, Neuenhofe, Süplingen, Wellen, Stadt Wolmirstedt, Zielitz und
des Landkreises Ohrekreis sowie der Gemeinden Domersleben, Hohendodeleben,
Sülzetal, Stadt Wanzleben und des Landkreises Bördekreis” vom 12.01.2005 zu dem
Entwurf des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz vom 07.12.2004.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:11
Ablehnung: -
Enthaltung:1
Die Vorlage wurde zur Beschlussfassung
an den Kreistag weitergeleitet.
1.Der Kreistag bestätigte die Anlage 2. der “Gemeinsamen
Stellungnahme der Gemeinden Eichenbarleben, Farsleben, Glindenberg, Groß
Santersleben, Stadt Haldensleben, Heinrichsberg, Hermsdorf, Hillersleben,
Hohenwarsleben, Irxleben, Mittelland, Niedere Börde, Niederndodeleben,
Neuenhofe, Süplingen, Wellen, Stadt Wolmirstedt, Zielitz und des Landkreises
Ohrekreis sowie der Gemeinden Domersleben, Hohendodeleben, Sülzetal, Stadt
Wanzleben und des Landkreises Bördekreis” vom 12.01.2005 zu dem Entwurf des
Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz vom 07.12.2004.
2.Der Kreistag bestätigte die Anlage 4. “Gemeinsame
Stellungnahme der Landkreise Bördekreis, Jerichower Land, Ohrekreis und
Schönebeck zum Entwurf des Gesetzes über die Grundsätze für die Regelung der
Stadt-Umland-Verhältnisse und die Neugliederung der Landkreise –
Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz (KomNeuglGrG)” vom 23.02.2005.
3.Es wurde beschlossen, § 4 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 bis 3 des
2. Entwurfs des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes zu ändern bzw. zu
ergänzen:
Satz 2 Nr. 1 wird nach “oder” neu formuliert: “aus
dem Gebiet der kreisfreien Stadt pendeln in das Gebiet der Gemeinde, in
der großflächige Industrie- und Gewerbeansiedlungen liegen, um mehr als 20
v. H. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hinein als aus ihm in das
Gebiet der kreisfreien Stadt herauspendeln.”
In Satz 2 Nr. 2 wird die Zahl “33” durch die Zahl
“40” ersetzt und hinzugefügt: “und seit 1998 um mehr als 2,5 v.H. jährlich
gestiegen.”
In Satz 2 Nr. 3 wird die Zahl “10” durch die Zahl
“30” ersetzt und hinzugefügt: “und seit 1998 um mehr als 2,5 v. H.
jährlich vergrößert.”
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:mehrheitlich
Ablehnung:1
Enthaltung:5
Die Vorlage wurde zum Beschluss
Nr.: ODI/101/2005 erhoben.