Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Jugendhilfeausschuss beschließt
die erweiterte Förderung der Personalkosten Jugendarbeit 2005 gemäß der
Prioritätenliste und den Möglichkeiten des Feststellenprogrammes des Landes
Sachsen-Anhalt. Der Kreistag nimmt den Beschluss des
Jugendhilfeausschusses vom 24.01.2005 zur Kenntnis. Sachdarstellung, Begründung: Förderung von Fachkräften in der Jugendarbeit 2005Bzgl. der zweckgebundenen Mittel des FAG für die Jugendarbeit beschloss der Kreistag am 08.12.04 (051/069/2004) die vorzeitige Freigabe ab Januar 2005. In der in der Anlage befindlichen
zahlenmäßigen Planung und Darstellung kommen deshalb ausschließlich Landes-
oder Landkreis/FAG-Mittel zur Vergabe. Mit der zielgerichteten Vergabe dieser
Personalkostenförderung kommt der örtliche Jugendhilfeträger den
Pflichten der §§ 11-14 des SGB VIII nach. Zugleich ist so möglich ohne größere
Unterbrechungen die in den Vorjahren geleistete Arbeit im Jugendfreizeitbereich
fortzusetzen. Mit der Entscheidung am 24.01.2005 werden die Träger in die Lage
versetzt die erforderlichen Arbeitsverträge zum 01.02.2005 zu schließen. Der bisherige Richtlinienentwurf zum
Feststellenprogramm (Stand 12.01.2005) kündigt eine Fortsetzung der Förderung
bis zum 31.12.2007 an. Berücksichtigter Anteil der
FAG/Landkreismittel 298.000,00 EUR (ausführliche Darstellung siehe
Anlage) Landesanteil Fachkräfteprogramm für 11
Monate im Jahr 2005 157.325,13 EUR Ausgabevolumen in der Personalkostenförderung
2005 455.325,13 EUR Die Richtlinie des Landes (Entwurf)
fordert zur Umsetzung des Fachkräfteprogrammes den ausschließlichen Einsatz von
Fachkräften und begründet eine jährliche Nachweispflicht an Hand der
konzeptionellen Arbeit, Qualifikation und tatsächlichen Finanzierung. Finanzielle
Auswirkungen bei Investitionen Gesamtkosten der Maßnahme Jährliche Folgekosten Mittel bereits geplant Haushaltsstelle/-n Anlagen: |
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