Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0DI/123/2005  

 
 
Betreff: Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Federführend:Dezernat I Bearbeiter/-in: Bredthauer, Dietrich
Beratungsfolge:
4. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
16.02.2005 
4. ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
4. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
17.02.2005 
5. ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen     
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
23.02.2005 
6. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses geändert beschlossen   
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
02.03.2005 
4. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (ODI/100/2005)
Anlagen:
6. Änds Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis änderung spalten
Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis II spalten

Der Kreistag beschließt die als Anlage 1

 

Der Kreistag beschließt die als Anlage 1. im Entwurf (Stand : 07.02.2005) beigefügte “Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis.”

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

I.    Artikel 3 Nr.2 des ‚Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Vorschriften‘ vom 22.12.2004 bestimmt :

 

“Das Behindertengleichstellungsgesetz vom 20. November 2001 (GVBl. LSA S.457) wird wie folgt geändert :

 

2.   Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt :

 

Ҥ 7a

Kommunale Behindertenbeauftragte

 

Zur Verwirklichung der Gleichstellung behinderter Menschen sowie zu ihrer Einbeziehung in kommunale Entscheidungsprozesse haben die kreisfreien Städte und die Landkreise bis zum 30. Juni 2005 eine Behindertenbeauftragte oder einen Behindertenbeauftragten zu be-stellen. Das Nähere regelt die Hauptsatzung.”

 

II.   Die aufgrund der Gesetzesänderung notwendigen Regelungen sind in der anliegenden “Sechsten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis” enthalten.

 

III.   Die Aufgaben eines Behindertenbeauftragten werden bereits durch den Gleichstellungsbeauftragten wahrgenommen. Eine gesonderte Bestellung ist entbehrlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen :

 

Anlage 1.  :     Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis

(Entwurf; Stand : 07.02.2005)

 

Anlage 2.  :     Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis in der Fassung der Sechsten Ände-

rungssatzung (Stand : 07.02.2005)

 

Anlage 3.  :     Gesetz für Chancengleichheit und gegen Diskriminierung behinderten

Menschen im Land Sachsen-Anhalt (Behindertengleichstellungsgesetz)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen bei Investitionen

Finanzielle Auswirkungen bei Investitionen    

Gesamtkosten der Maßnahme      Jährliche Folgekosten  Mittel bereits geplant    Haushaltsstelle/-n      

                                                                       

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 6. Änds Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis änderung spalten (4 KB)    
Anlage 2 2 Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis II spalten (22 KB)