Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Kreistag beschließt die als Anlage
1. im Entwurf (Stand : 07.02.2005) beigefügte “Sechste Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis.” Sachdarstellung, Begründung: I. Artikel 3 Nr.2 des ‚Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Vorschriften‘ vom 22.12.2004 bestimmt : “Das
Behindertengleichstellungsgesetz vom 20. November 2001 (GVBl. LSA S.457) wird
wie folgt geändert : 2. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt : “§ 7a Kommunale
Behindertenbeauftragte Zur
Verwirklichung der Gleichstellung behinderter Menschen sowie zu ihrer
Einbeziehung in kommunale Entscheidungsprozesse haben die kreisfreien Städte
und die Landkreise bis zum 30. Juni 2005 eine Behindertenbeauftragte oder einen
Behindertenbeauftragten zu be-stellen. Das Nähere regelt die Hauptsatzung.” II. Die aufgrund der Gesetzesänderung notwendigen
Regelungen sind in der anliegenden “Sechsten Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis” enthalten. III. Die Aufgaben eines Behindertenbeauftragten
werden bereits durch den Gleichstellungsbeauftragten wahrgenommen. Eine
gesonderte Bestellung ist entbehrlich. Anlagen
: Anlage
1. : Sechste
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis (Entwurf;
Stand : 07.02.2005) Anlage 2. : Hauptsatzung des
Landkreises Ohrekreis in der Fassung der Sechsten Ände- rungssatzung
(Stand : 07.02.2005) Anlage 3. : Gesetz für
Chancengleichheit und gegen Diskriminierung behinderten Menschen im
Land Sachsen-Anhalt (Behindertengleichstellungsgesetz) Finanzielle
Auswirkungen bei Investitionen Gesamtkosten der Maßnahme Jährliche Folgekosten Mittel bereits geplant Haushaltsstelle/-n Anlagen:
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