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Sitzungsdienst
Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Die Tagesordnung wurde im Einvernehmen mit dem Landrat und der Kreistagsvorsitzenden festgelegt (§ 40 LKO LSA).
Weiteren Bedarf, die Tagesordnung zu ändern, gab es nicht.
Somit wurde danach verfahren.