Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Gemeinsame Stellungnahme vom 12.012005 zum Entwurf eines Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes  

 
 
4. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis
TOP: Ö 5.12 Beschluss:ODI/101/2005
Gremium: 4. WP Kreistag Ohrekreis Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 02.03.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:30
0DI/125/2005 Gemeinsame Stellungnahme vom 12.012005 zum Entwurf eines Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Federführend:Dezernat I Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut

Seitens der FDP-Fraktion wurde der Antrag gestellt, den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt zu ergänzen:

Seitens der FDP-Fraktion wurde der Antrag gestellt, den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt zu ergänzen:

 

“Es wird vorgeschlagen, § 4 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 bis 3 des 2. Entwurfs des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes zu ändern bzw. zu ergänzen:

 

  1. Satz 2 Nr. 1 wird nach “oder” neu formuliert: “aus dem Gebiet der kreisfreien Stadt pendeln in das Gebiet der Gemeinde, in der großflächige Industrie- und Gewerbeansiedlungen liegen, um mehr als 20 v. H. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hinein als aus ihm in das Gebiet der kreisfreien Stadt herauspendeln.”
  2. In Satz 2 Nr. 2 wird die Zahl “33” durch die Zahl “40” ersetzt und hinzugefügt: “und seit 1998 um mehr als 2,5 v.H. jährlich gestiegen.”
  3. In Satz 2 Nr. 3 wird die Zahl “10” durch die Zahl “30” ersetzt und hinzugefügt: “und seit 1998 um mehr als 2,5 v. H. jährlich vergrößert.””

 

Dem Antrag wurde mehrheitlich bei 5 Stimmenthaltungen zugestimmt.

 

Der Kreistag bestätigte die Anlage 2

 

1.      Der Kreistag bestätigte die Anlage 2. der “Gemeinsamen Stellungnahme der Gemeinden Eichenbarleben, Farsleben, Glindenberg, Groß Santersleben, Stadt Haldensleben, Heinrichsberg, Hermsdorf, Hillersleben, Hohenwarsleben, Irxleben, Mittelland, Niedere Börde, Niederndodeleben, Neuenhofe, Süplingen, Wellen, Stadt Wolmirstedt, Zielitz und des Landkreises Ohrekreis sowie der Gemeinden Domersleben, Hohendodeleben, Sülzetal, Stadt Wanzleben und des Landkreises Bördekreis” vom 12.01.2005 zu dem Entwurf des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz vom 07.12.2004.

 

2.      Der Kreistag bestätigte die Anlage 4. “Gemeinsame Stellungnahme der Landkreise Bördekreis, Jerichower Land, Ohrekreis und Schönebeck zum Entwurf des Gesetzes über die Grundsätze für die Regelung der Stadt-Umland-Verhältnisse und die Neugliederung der Landkreise – Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz (KomNeuglGrG)” vom 23.02.2005.

 

3.      Es wurde beschlossen, § 4 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 bis 3 des 2. Entwurfs des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes zu ändern bzw. zu ergänzen:

 

  1. Satz 2 Nr. 1 wird nach “oder” neu formuliert: “aus dem Gebiet der kreisfreien Stadt pendeln in das Gebiet der Gemeinde, in der großflächige Industrie- und Gewerbeansiedlungen liegen, um mehr als 20 v. H. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hinein als aus ihm in das Gebiet der kreisfreien Stadt herauspendeln.”
  2. In Satz 2 Nr. 2 wird die Zahl “33” durch die Zahl “40” ersetzt und hinzugefügt: “und seit 1998 um mehr als 2,5 v.H. jährlich gestiegen.”
  3. In Satz 2 Nr. 3 wird die Zahl “10” durch die Zahl “30” ersetzt und hinzugefügt: “und seit 1998 um mehr als 2,5 v. H. jährlich vergrößert.”

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   mehrheitlich

Ablehnung:      1

Enthaltung:      5

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.: ODI/101/2005 erhoben.