Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Seitens der FDP-Fraktion wurde der
Antrag gestellt, den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt zu ergänzen: “Es wird vorgeschlagen, § 4 Abs. 1
Satz 2 Nrn. 1 bis 3 des 2. Entwurfs des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes
zu ändern bzw. zu ergänzen:
Dem Antrag wurde mehrheitlich bei 5
Stimmenthaltungen zugestimmt. 1.
Der Kreistag bestätigte die Anlage 2. der “Gemeinsamen
Stellungnahme der Gemeinden Eichenbarleben, Farsleben, Glindenberg, Groß
Santersleben, Stadt Haldensleben, Heinrichsberg, Hermsdorf, Hillersleben,
Hohenwarsleben, Irxleben, Mittelland, Niedere Börde, Niederndodeleben,
Neuenhofe, Süplingen, Wellen, Stadt Wolmirstedt, Zielitz und des Landkreises
Ohrekreis sowie der Gemeinden Domersleben, Hohendodeleben, Sülzetal, Stadt
Wanzleben und des Landkreises Bördekreis” vom 12.01.2005 zu dem Entwurf des
Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz vom 07.12.2004. 2.
Der Kreistag bestätigte die Anlage 4. “Gemeinsame
Stellungnahme der Landkreise Bördekreis, Jerichower Land, Ohrekreis und
Schönebeck zum Entwurf des Gesetzes über die Grundsätze für die Regelung der
Stadt-Umland-Verhältnisse und die Neugliederung der Landkreise –
Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz (KomNeuglGrG)” vom 23.02.2005. 3.
Es wurde beschlossen, § 4 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 bis 3 des
2. Entwurfs des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes zu ändern bzw. zu
ergänzen:
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: 1 Enthaltung: 5 Die Vorlage wurde zum Beschluss
Nr.: ODI/101/2005 erhoben. |
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