Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0DI/125/2005  

 
 
Betreff: Gemeinsame Stellungnahme vom 12.012005 zum Entwurf eines Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Federführend:Dezernat I Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut
Beratungsfolge:
4. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
17.02.2005 
5. ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen     
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
23.02.2005 
6. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
02.03.2005 
4. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis geändert beschlossen  (ODI/101/2005)

Der Kreistag bestätigt die als Anlage 2

 

Der Kreistag bestätigt die als Anlage 2. beigefügte “Gemeinsame Stellungnahme der Gemeinden Eichenbarleben, Farsleben, Glindenberg, Groß Santersleben, Stadt Haldensleben, Heinrichsberg, Hermsdorf, Hillersleben, Hohenwarsleben, Irxleben, Mittelland, Niedere Börde, Niederndodeleben, Neuenhofe, Süplingen, Wellen, Stadt Wolmirstedt, Zielitz und des Landkreises Ohrekreis sowie der Gemeinden Domersleben, Hohendodeleben, Sülzetal, Stadt Wanzleben und des Landkreises Bördekreis” vom 12.01.2005 zu dem Entwurf des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz vom 07.12.2004.

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Sachdarstellung, Begründung :

 

1.   Mit Schreiben vom 09.12.2004 hat das Ministerium für Bau und Verkehr die Kommunen zur Stellungnahme zu dem von der Landesregierung am 07.12.2004 beschlossenen Entwurf eines “Gesetzes über die Regelung der Stadt-Umland-Verhältnisse und die Neugliederung der Landkreis (Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz)” (s. Anlage 1.) zur Stellungnahme bis zum 13.01.2005 aufgefordert.

 

Die §§ 1 bis 4 des Gesetzesentwurfs regeln die Stadt-Umland-Problematik :

 

=   freiwillige Bildung eines Zweckverbandes zwischen gesetzlich bestimmten Gemeinden,

=   Pflicht zur Übertragung der Aufgabe der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) auf diesen Zweckverband,

=   Bildung des Zweckverbandes als Pflichtverband, falls eine freiwillige Verbandsbildung nicht erfolgt,

=   Teileingemeindungen,

=   Eingemeindungen,

=   freiwillige Bildung von Zweckverbänden zwischen den Oberzentren und den umliegenden Landkreisen.

 

            Die §§ 5 und 6 des Gesetzesentwurfs betreffen die Neugliederung der Landkreise.

 

      Wegen der Einzelheiten wird auf den beigefügten Gesetzesentwurf nebst Begründung verwiesen.

 

2.   Die von der Zweckverbandsbildung betroffenen Gemeinden des Landkreises Bördekreis und des Landkreises Ohrekreis sowie beide Landkreise haben sich auf eine “Gemeinsame Stellungnahme” verständigt, um ihren Belangen und Vorstellungen größeren Nachdruck zu verleihen.

 

3.   Die Gemeinsame Stellungnahme umfasst Einwendungen und Anregungen zu folgenden Punkten :

 

            =          Ordnungsmäßigkeit der Anhörung (I.),

            =          Regelungsabsichten (II.),

            =          Ziele zur Regelung der Stadt-Umland-Verhältnisse (IV.),

            =          grundlegende Kriterien (V., VI., XI., XII.),

            =          Regelungsinstrumente (XII., XIV.),

            =          Bildung von Zweckverbänden (VIII., IX., XIII.),

            =          Kreisneugliederung (XV.).

 

4.   Für die Landkreise Bördekreis und Ohrekreis von besonderer Bedeutung sind die die Stadt-Umland-Verhältnisse betreffenden §§ 1 des 4 des Gesetzesentwurfs.

 

Im Gegensatz zu den in dem Gesetzesentwurf enthaltenen sog. “harten” Regelungen, mit denen die Stadt-Umland-Verhältnisse nach gesetzlichen Vorgaben geregelt werden sollen, vertreten die Landkreise und betroffenen Gemeinden die Auffassung, dass sog. “weiche” Lösungen, mit denen die Stadt-Umland-Verhältnisse durch freiwillige, den spezifischen Verflechtungsverhältnissen angepasste Vereinbarungen geregelt werden, zu bevorzugen sind.

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Bestandteil der Gemeinsamen Stellungnahme sind deshalb die “Leitsätze zur Entwicklung der Teilregion ‚Magdeburg-Nord’” vom 27.05.2004 (“Leitsätzepapier”).

 

Im Einvernehmen mit den betroffenen kreisangehörigen Gemeinden, die an das Gebiet der Stadt Magdeburg angrenzen, hat der Landkreis Ohrekreis das sog. Leitsätzepapier erarbeitet.

 

Das Leitsätzepapier bezieht sich zunächst nur auf die Beziehungen zwischen der Stadt Magdeburg und den kommunalen Umlandkörperschaften auf dem Gebiet des Landkreises Ohrekreis, den Gemeinden Barleben und Ebendorf (jetzt : Einheitsgemeinde Mittelland), Glindenberg, Niederndodeleben und Stadt Wolmirstedt, dem Landkreis Ohrekreis sowie dem Zweckverband “Technologiepark Ostfalen”, gebildet aus den Gemeinden Mittelland, Niedere Börde, Stadt Wolmirstedt und dem Landkreis Ohrekreis – das Leitsätzepapier sieht die Möglichkeit der Beteiligung weiterer öffentlich-rechtlicher Körperschaften vor.

 

Das Leitsätzepapier geht davon aus, dass die Entwicklung im Stadt-Umland-Bereich seit 1990 unter den seinerzeit maßgeblichen rechtlichen, sachlichen und zeitlichen Gegebenheiten stattgefunden hat, dass die Entwicklung nicht grundsätzlich umkehrbar ist, dass jedoch die Stadt-Umland-Beziehungen unter Nutzung der entstandenen Ressourcen und Potenziale den gewandelten Umständen anzupassen sind.

 

Das Leitsätzepapier verfolgt einen regionalen Ansatz :

 

=   es beschränkt sich nicht auf den unmittelbaren Stadt-Umland-Bereich, sondern bezieht den weiteren Umlandbereich dadurch ein, dass der Landkreis im Rahmen seiner Ausgleichsfunktion beteiligt ist,

 

=   es zielt auf die Stärkung der “Region”, nicht allein des Oberzentrums, sondern auch der Umlandkommunen als wesentliche Bestandteile der Region, jedoch unter Aner-kennung der besonderen Funktion des Oberzentrums als Träger der überörtlichen Daseinsvorsorge.

 

Grundlage des Leitsätzepapiers ist die Überzeugung,

 

=    dass sich die Stadt-Umland-Beziehungen sehr differenziert entwickelt haben,

 

=    dass sich deshalb differenzierte Handlungsbedarfe ergeben,

 

=    dass hieraus differenzierte Regelungsansätze zu entwickeln sind.

 

Das Leitsätzepapier hat einen “weichen” Kooperationsansatz :

 

      Von den jeweils betroffenen Kommunen freiwillig und selbst organisierte Kooperationen sind eher geeignet, effektive Stadt-Umland-Beziehungen unter Wahrung der berechtigten Belange der Beteiligten zu begründen, als gesetzlich vorgeschriebene “harte” Kooperationsformen.

 

 

 

 

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In dem Leitsätzepapier wird vorgeschlagen,

 

=    zunächst eine “Rahmenvereinbarung” zu schließen,

 

=   auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung Bestandsanalysen für die verschiedenen Handlungs- und Entwicklungsfelder vorzunehmen, hierbei Ursachen und Wirkungen, Regelungsbedarfe, wechselseitige Interessen und Regelungsmöglichkeiten zu unter-suchen,

 

=   um anschließend zu verbindlichen Vereinbarungen zwischen den – je nach Betroffenheit unterschiedlichen – Beteiligten, die ihren jeweiligen objektiv berechtigten Interessen entsprechen, zu gelangen.

 

Je nach Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit sind förmliche Zusammenschlüsse, wie die gemeinsame Aufgabenerfüllung in Zweckverbänden oder auf der Grundlage von Zweckvereinbarungen, vorbehalten.

 

Mit dem vorgeschlagenen differenzierten Kooperationsansätzen wird grundsätzlich keine neue eigenständige Verwaltungsstruktur geschaffen; der notwendige Verwaltungsaufwand soll auf den notwendigen Umfang beschränkt werden.

 

5.   Die Gemeinsame Stellungnahme ist der Landeshauptstadt Magdeburg in Kopie übersandt worden; sie ist gebeten worden, einen zeitnahen Termin zur Aufnahme von Gesprächen zur Klärung der Voraussetzungen für die Bildung von Zweckverbänden zu bestimmen.

 

 

Im Rahmen der sog. zweiten Kabinettsbefassung ist der Entwurf des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes vom 07.12.2004 überarbeitet worden. Der Gesetzesentwurf in der überarbeiteten Fassung vom 20.01.2005 ist dem Landtag zur Beratung zugeleitet worden. Über die in dem Entwurf vom 20.01.2005 vorgenommenen Änderungen wird ein gesonderter Bericht vorgelegt.

Anlagen:

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