Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
I.
Mit Wirkung vom 01.01.2005 wird Herr Dirk Voigt als
Beschäftigtenvertreter im Betriebsausschuss des Eigenbetriebes
“Abfallentsorgung” abberufen. II.
Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die kommunalen
Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) in
Verbindung mit § 4 Abs. 2 der ‚Satzung des Landkreises Ohrekreis für den
Eigenbetrieb “Abfallentsorgung”‘ (Betriebssatzung) vom 29. April 1998 in der
Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 02.03.2005 bestellt der Kreistag auf
Vorschlag der Personalvertretung des Eigenbetriebes “Abfallentsorgung” als
Beschäftigtenvertreter im Betriebsausschuss des Eigenbetriebes
“Abfallentsorgung” 1.
Frau / Herrn , 2.
Frau / Herrn . Sachdarstellung, Begründung: - I. - Der
Landkreis Ohrekreis erfüllt die ihm als Träger der Abfallentsorgung nach
gesetzlichen Vorschriften obliegenden Aufgaben in der Rechtsform eines
Eigenbetriebes. Nach § 4
des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz
– EigBG) sind die Rechtsverhältnisse des Eigenbetriebes durch Betriebssatzung
zu regeln. Die Betriebssatzung muss insbesondere Vorschriften über Gegenstand
und Namen des Eigenbetriebes, die Höhe des Stammkapitals, die Zusammensetzung
und die Entscheidungsbefugnisse der Betriebsleitung und des Betriebsausschusses
enthalten. Nach § 3
der Satzung des Landkreises Ohrekreis für den Eigenbetrieb “Abfallentsorgung”
(Betriebssatzung) in der Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 02.03.2005
besteht der Betriebsauschuss u. a. aus elf Mandatsträgern und drei Vertretern
der Beschäftigten des Eigenbetriebes. § 8 Abs. 3
EigBG bestimmt u. a.: -
Die
beim Eigenbetrieb beschäftigten Vertreter oder Vertreterinnen der Bediensteten
werden durch die Personalvertretung vorgeschlagen und durch den Kreistag
bestellt. -
Kommt
eine Einigung über deren Bestellung nicht zustande, finden die Vorschriften
über die Bestimmung der Mandatsträger (“Hare-Niemeyer-Verfahren”) entsprechende
Anwendung. -
Die
von der Personalvertretung eingereichte Vorschlagsliste umfasst mindestens
doppelt soviel Vorschläge wie Vertreter oder Vertreterinnen zu bestellen sind. -
Der
Kreistag kann die Vorschlagsliste ergänzen. - II. – Bisher sind
als Beschäftigtenvertreter(in) bestellt: Frau Carla Lehre und Herr Dirk Voigt. Frau Lehre
bleibt unverändert Beschäftigtenvertreterin. Herr Voigt
ist mit Wirkung vom 01.01. 2005 an die Agentur für Arbeit abgeordnet; er ist
nicht mehr Beschäftigter des Eigenbetriebes im Sinne des Gesetzes und der
Betriebssatzung. Für Herrn Voigt ist ein(e) Nachfolger(in) zu bestellen. Nach § 4
Abs. 2 der Betriebssatzung in der Fassung der Dritten Änderungssatzung sind
statt bisher zwei nunmehr drei Beschäftigtenvertreter(innen) zu bestellen;
hieraus folgt, dass ein(e) weiterer Vertreter(in) zu bestellen ist. - III. - Der
Personalrat des Eigenbetriebes “Abfallentsorgung” hat nachfolgende
Vorschlagsliste eingereicht: 1.
Frau
Rosemarie Böhnke, 2.
Frau
Ilona Müller, 3.
Herr
Bernd Kriege-Steffen, 4.
Frau
Astrid Schäfer, 5.
Herr
Jörg Reinemann. Anlagen: |
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