Der Kreisausschuss beschließt auf Grundlage der Richtlinie des Landkreises Börde zur Förderung von Projekten, die der Verwirklichung von lokalen Entwicklungsstrategien (LES) dienen (LEADER-Projektförderung) die Förderung der nachfolgend genannten Projekte:
„Ausstattung Co-Working-Space mit Raum für Gründer“ in Kroppenstedt der Verbandsgemeinde Westliche Börde“
„Kirche St. Nicolai Drackenstedt – Sanierung der Kirchenfester“ des Gemeindekirchenrates Drackenstedt
22.11.2022 - Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen
Ö 7.9 -
Herr Keindorff (FDP) stellt einen Änderungsantrag. Er beantragt, dass über die zwei aufgeführten Anträge in der Vorlage separat abgestimmt wird.
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag:
Zustimmungen:8
Ablehnungen:0
Enthaltungen:1
Abstimmungsergebnis Punkt 1 „Ausstattung Co-Working-Space mit Raum für Gründer“ in Kroppenstedt der Verbandsgemeinde Westliche Börde“
Zustimmungen:9
Ablehnungen:0
Enthaltungen:0
Abstimmungsergebnis Punkt 2 „Kirche St. Nicolai Drackenstedt – Sanierung der Kirchenfester“ des Gemeindekirchenrates Drackenstedt
Zustimmungen:1
Ablehnungen:6
Enthaltungen:2
Der Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen gab die Empfehlung an den Kreisausschuss, den geänderten Beschluss über die Vorlage 0474/80/2022 zu fassen.
Der Kreisausschuss beschloss auf Grundlage der Richtlinie des Landkreises Börde zur Förderung von Projekten, die der Verwirklichung von lokalen Entwicklungsstrategien (LES) dienen (LEADER-Projektförderung) die Förderung der nachfolgend genannten Projekte:
„Ausstattung Co-Working-Space mit Raum für Gründer“ in Kroppenstedt der Verbandsgemeinde Westliche Börde“
„Kirche St. Nicolai Drackenstedt – Sanierung der Kirchenfester“ des Gemeindekirchenrates Drackenstedt
Abstimmungsergebnis:
„Ausstattung Co-Working-Space mit Raum für Gründer“ in Kroppenstedt der Verbandsgemeinde Westliche Börde“
Zustimmungen:12
Ablehnungen:0
Enthaltungen:1
„Kirche St. Nicolai Drackenstedt – Sanierung der Kirchenfester“ des Gemeindekirchenrates Drackenstedt
Zustimmungen:11
Ablehnungen:1
Enthaltungen:2
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0474/80/2022erhoben.