Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen und vermitteln, die in geeigneten Fällen zur Erreichung der Verwaltungsziele unterstützend beitragen.
Für die Entgegennahme des Zuwendungsangebotes ist gem. § 99 Abs. 6 Satz 2 KVG LSA der Landrat zuständig. Gem. §99 Abs. 6 Satz 3 i.V.m. Satz 4 kann der Kreistag die Befugnis zur Annahme auf den Landrat oder einen beschließenden Ausschuss übertragen. Die Wertgrenzen nach Satz 4 sind in der Hauptsatzung zu bestimmen.
Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. § 4 Nr. 8 der Hauptsatzung des Landkreises Börde wurden die Befugnisse für die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen ab einem Vermögenswert pro Einzelspende i. H. v. 1.000,00 Euro bis 5.000,00 Euro dem Kreisausschuss übertragen.
Folgende Spende und Sponsoringleistung wurden dem Landkreis Börde angeboten.
Geldspenden:
1. 1.500,00 Euro von der Wohnungsbaugenossenschaft „Roland“ Haldensleben eG für das 18. Keramiksymposium in der Ziegelei Hundisburg „Terra Arte“
Sponsoringleistungen:
1. 3.000,00 Euro von der ÖSA Magdeburg für das 18. Keramiksymposium in der Ziegelei Hundisburg „Terra Arte“.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Spende von der Wohnungsbaugenossenschaft „Roland“ Haldensleben eG Sponsoring von der ÖSA Magdeburg
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