Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stellt fest, dass
Herr Michael Webel
durch die Fraktion der CDU als Mitglied des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen gemäß der vom Kreistag bestimmten Sitzverteilung bestimmt worden ist.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 47 Abs. 1 KVG LSA stellt der Kreistag die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest. Der Beschluss hat dabei allein einen bestätigenden Charakter. Der Vertretung ist es verwehrt, auf die personellen Entscheidungen der Fraktionen bei der Ausschussbesetzung einzuwirken.
Gemäß § 5 Nr. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bildet der Kreistag den Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen als ständig beratenden Ausschuss. § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bestimmt die Anzahl der Mitglieder mit dreizehn ehrenamtlichen Mitgliedern des Kreistages.
Bisher war Herr Guido Heuer Mitglied im Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen.
Die Fraktion der CDU benannte Herrn Michael Webel als neues Mitglied für den Ausschuss. Herr Jürgen Kebernik ist weiterhin stellvertretendes Mitglied.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
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