Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Aufhebung des Sperrvermerkes zum Beschluss 0410/SBU/2022 "Beschluss über die geplante Verwendung der zusätzlichen Finanzmittel gemäß Landeszuweisung für Investitionen in den Kreisstraßenausbau"  

 
 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen
TOP: Ö 7.1
Gremium: Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen
Datum: Di, 22.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45
Raum: - Sitzungssaal Börde I (E0-300.1)-
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0451/66/2022 Aufhebung des Sperrvermerkes zum Beschluss 0410/SBU/2022 "Beschluss über die geplante Verwendung der zusätzlichen Finanzmittel gemäß Landeszuweisung für Investitionen in den Kreisstraßenausbau"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Neuendorf Leiterin Amt für Straßenbau und -unterhaltung
Herr Dr. Denis Gruber Dezernent 3
Dr. Waselewski Beigeordneter
Federführend:Amt für Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Dreyer, Anke

Herr Dr. Gruber (Dezernent 3) führt zu der Vorlage aus.

 

Herr Schmette (CDU) sagt, dass der Ausbau von Gehwegen Aufgabe der Gemeinde ist. Sollte der Landkreis aufgrund dieser Vorlage Straßen und Gehwege ausbauen, bleibt weniger Geld für den Ausbau weiterer Kreisstraßen. Des Weiteren ist die Norm nur im Haushaltsgesetz 2022 verankert. Somit wäre es eine Ausnahme, dass der Landkreis ebenfalls Gehwege ausbaut. Sollte dies nun erfolgen, kommen die Gemeinde Am Großen Bruch und die Stadt Wolmirstedt in den Genuss, dass die Gehwege ausgebaut werden und der Landkreis dies finanziert. Gemeinden die einen Ausbau von Gehwegen in Zukunft realisieren wollen, müssen diese jedoch dann selbst finanzieren. Im Entwurf liegt das Haushaltsgesetz bereits dem Landtag vor. In diesem besteht nicht mehr die Möglichkeit, dass Landkreise Nebenanlagen finanzieren können.

 

Herr Mewes (UWG) fragt, welche Auswirkungen es hätte, wenn man der Vorlage nun nicht zustimmt.

 

Herr Dr. Gruber (Dezernent 3) sagt, dass bereits Verträge bei der Ortsdurchfahrt Wolmirstedt unterzeichnet wurden. Somit wurden bereits auch Ausgangs- und Ergänzungsvereinbarungen geschlossen, sowie wirksame Teilaufträge beauftragt. Eine Anfechtung aufgrund eines Rechtsirrtums ist gegenüber den Vertragspartnern mit einer geringen Erfolgschance einzuschätzen. Es handelt sich um 513.319,08 € für die Maßnahme in Wolmirstedt und circa 350.000,00 € für die Maßnahme in Wulferstedt, welche ebenfalls damals beschlossen wurde. Für die Maßnahme in Wulferstedt erfolgten noch keine Vertragsunterzeichnungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 3

Ablehnungen:  3

Enthaltungen:  4

 

Der Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen gab keine Empfehlung an den Kreistag, den Beschluss über die Vorlage 0451/66/2022 zu fassen.