Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0469/20/2022  

 
 
Betreff: Information über die Eilentscheidung zur Neuaufnahme und Umschuldung von Krediten im Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Bäker Amtsleiterin Finanzen
Dr. Waselewski Beigeordneter
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Pijanowski, Sarah
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Informationspflicht
22.11.2022 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Informationspflicht
30.11.2022 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Informationspflicht
07.12.2022 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen   

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

entfällt


Sachdarstellung, Begründung:

 

Im September 2022 sowie im November 2022 wurde der Landrat gem. § 65 Abs. 4 KVG LSA um Eilentscheidungen bzgl. einer Kreditumschuldung und einer Neuaufnahme von einem Kredit gebeten.

 

In beiden Fällen lagen Beschlüsse des Kreistages zur Ermächtigung des Landrates zur Entscheidung vor. Jedoch waren die Rahmenbedingungen im Hinblick auf die momentane Situation am Kreditmarkt nicht realisierbar. Um einen finanziellen Nachteil r den Landkreis Börde abzuwenden, wurde eine Eilentscheidung vom Landrat herbeigeführt.

 

  1. Begründung Umschuldung:

 

Der Kreistag hat mit Beschlussvorlage 0418/20/2022 vom 21.09.2022 den Landrat gem.

§ 108 Abs. 1 des KVG LSA im Jahr 2021 zur Aufnahme von Kommunalkrediten zu den folgenden Rahmenbedingungen ermächtigt.

1. Die Kreditaufnahme darf maximal in Höhe des Restbetrages des umzuschuldenden Kredites erfolgen.

2. Die Kreditaufnahme erfolgt zum Termin des Ablaufes der Zinsbindung des umzuschuldenden Kredites.

3. Die Restlaufzeit des umzuschuldenden Kredites beträgt max. 17 Jahre. 

4. Der neu vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 2,5 v.H. nicht übersteigen.

 

Der umzuschuldende Kredit hat eine Zinsbindung bis zum 30.09.2022 zu einem Zinssatz von 4,86 v. H. Die Restschuld beläuft sich auf 1.343.109,55 €.

 

Bei der Prüfung der Angebote wurde ersichtlich, dass ein Zinssatz von 2,50 v. H. für die bevorstehende Umschuldung derzeit am Kreditmarkt nicht realisierbar ist.

 

Um einen finanziellen Nachteilr den Landkreis Börde bei Weiterzahlung des bisherigen Zinssatzes und späterer Umschuldung zu voraussichtlich ungünstigeren Konditionen abzuwenden, wurde der Landrat um Eilentscheidung gebeten, das Angebot der Kreissparkasse Börde zur Umschuldung des Kredites mit einer Restschuld in Höhe von 1.343.109,55 zu einem Zinssatz von 2,87 v. H. nominal mit Zinsbindung über 15 Jahre in einem Ratendarlehen anzunehmen.

 

 

 

 

  1. Begründung Neuaufnahme Kredit:

 

Der Kreistag hat mit Beschlussvorlage 0220/20/2021 vom 11.01.2021 den Landrat gem.

§ 108 Abs. 1 des KVG LSA im Jahr 2021 zur Aufnahme von Kommunalkrediten zu den folgenden Rahmenbedingungen ermächtigt.

1. Die Kreditaufnahme darf maximal in Höhe von 5.437.000,00 € entsprechend der Höhe des Betrages der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021 betragen.

2. Die Kredite sind mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren aufzunehmen.

3. Der vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 1,5 v.H. nicht übersteigen.

4. Auf dem Kreditmarkt sind Kredite mit günstigen Zinssatz zu nutzen.

 

Die Kredithöhe beläuft sich auf 3.310.000,- €. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

" 750.000,- €  Gemeinschaftsschule Am Diesterwegring

" 600.000,- €  Gemeinschaftsschule Wanzleben

" 1.960.000,- €  Gemeinschaftsschule Weferlingen.

Bei der Prüfung der Angebote wurde ersichtlich, dass ein Zinssatz von 1,50 v. H. für die bevorstehende Kreditaufnahme derzeitig am Kreditmarkt nicht realisierbar ist.

 

Um einen finanziellen Nachteilr den Landkreis Börde abzuwenden, wurde der Landrat um Eilentscheidung gebeten, das Angebot der Commerzbank zur Aufnahme des Kommunalkredites in Höhe von 3.310.000,- € zu einem Zinssatz von 3,326 v. H. nominal mit Zinsbindung über 20 Jahre in einem Ratendarlehen anzunehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

Zu I. 38.547,24r 15 Jahre

Zu II. 73.393,73 r 20 Jahre

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

keine