Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag: Der Kreistag genehmigt die Deckungsvorschläge für die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Amtes für Soziales und Integration i. H. v. 700.000,00 EUR im Haushaltsjahr 2022.
Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag entscheidet, gemäß § 4 Nr. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Börde über die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert 100.000 EURO übersteigt. Überplanmäßige Ausgaben sind alle im Rahmen des Haushaltsvollzugs aus sachlich und zeitlich unabweisbaren Gründen zu leistenden Ausgaben, welche die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für die betreffende Verwendung überschreiten (§ 105 KVG LSA). Das Amt für Soziales und Integration erbringt Sozial- und Asylleistungen als Pflichtaufgabe des Landkreises gegenüber den Leistungsberechtigten. Aufgrund der Flüchtlingswelle aus der Ukraine sowie des in der Jahresmitte erfolgten Rechtskreiswechsels der ukrainischen Kriegsflüchtlinge sind die veranschlagten Haushaltsmittel des Amtes (Budget 45001 - Soziales und Migration) nicht mehr ausreichend und der Bedarf der überplanmäßigen Ausgabe ist somit unabweisbar im laufenden Haushaltsjahr 2022 gegeben. Es ergeben sich folgende Mehrbedarfe: Produkt 31111 Konto 5331001 Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) Produkt 31140 Konto 5331001 Hilfe zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII) Produkt 31211 Konto 5461001 Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) Produkt 31561 Konto 5318002 Sonst. soziale Einrichtungen (Frauenhaus) Insgesamt sind nach aktuellem Stand daher überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 700.000,00 € im Budget 45001 erforderlich.
Die Deckung der Mehraufwendungen in o.g. Produkten erfolgt durch Minderaufwendungen im Amt 68 / Amt für Gebäudemanagement, die durch Minderausgaben bei den Budgets Gebäudemanagement und Bewirtschaftungskosten Schulen zur Verfügung stehen. Im Budget des Gebäudemanagements ergeben sich ca. 228.700 € Mehrerträge aus der Veräußerung des Grundstückes Wolmirstedt, Schwimmbadstr. 2b (112 T€), bei Vermietungen und Verpachtungen 56 T€ u.a. für neue Schilderwerkstätten und 60 T€ Rückerstattungen des Jobcenters und KsB für Umbaukosten im VwGebäude Triftstraße sowie für die Installation von Ladesäulen im Objekt Schwimmbadstr. 2a.
Minderaufwendungen ergeben sich bei Leasing- und Unterhaltungskosten des zentralen Fuhrparks, sonstigen Verwaltungsaufwendungen, wie z.B. Fortbildungen, Erstellen von Konzepten, bei Kosten des Winterdienstes sowie sonstigen Dienstleistungskosten für Bewachung, Hausmeister, Umzüge u.ä. durch die verzögerte Fertigstellung des VerwGebäudes Kronesruhe.
Im Budget Bewirtschaftungskosten Schulen werden Einsparungen bei Reinigungskosten erzielt, da sich Baumaßnahmen in der GemS V nach 2023 verschieben. Minderaufwendungen ergeben sich bei Hausmeisterdienstleistungen aufgrund der Einstellung von eigenem Personal.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anträge auf Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
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