Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0468/50/2022  

 
 
Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 2022 im Amt für Soziales und Integration
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Simon, Sandra Amtsleiterin Soziales und Integration
Michelmann Dezernent 2
Bäker Amtsleiterin Finanzen
Federführend:Amt für Soziales und Integration Bearbeiter/-in: Wolff, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Vorberatung
22.11.2022 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen    
Kreisausschuss Vorberatung
30.11.2022 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
07.12.2022 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0468/20/2022)
Anlagen:
Anträge auf Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag genehmigt die Deckungsvorschläge für die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Amtes für Soziales und Integration i. H. v. 700.000,00 EUR im Haushaltsjahr 2022.

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag entscheidet, gemäß § 4 Nr. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Börde über

die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, wenn

der Vermögenswert 100.000 EURO übersteigt.

Überplanmäßige Ausgaben sind alle im Rahmen des Haushaltsvollzugs aus sachlich und zeitlich unabweisbaren Gründen zu leistenden Ausgaben, welche die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für die betreffende Verwendung überschreiten (§ 105 KVG LSA).

Das Amt für Soziales und Integration erbringt Sozial- und Asylleistungen als Pflichtaufgabe des Landkreises gegenüber den Leistungsberechtigten. Aufgrund der Flüchtlingswelle aus der Ukraine sowie des in der Jahresmitte erfolgten Rechtskreiswechsels der ukrainischen Kriegsflüchtlinge sind die veranschlagten Haushaltsmittel des Amtes (Budget 45001 - Soziales und Migration) nicht mehr ausreichend und der Bedarf der überplanmäßigen Ausgabe ist somit unabweisbar im laufenden Haushaltsjahr 2022 gegeben. Es ergeben sich folgende Mehrbedarfe:

Produkt 31111 Konto 5331001 Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)
Aufnahme von zusätzlich ca. 50 Leistungsberechtigten (Kriegsflüchtlinge Ukraine), dadurch ergibt sich ein ermittelter Mehrbedarf von 100.000,00 € in diesem Produkt.

Produkt 31140 Konto 5331001 Hilfe zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII)
Aufnahme von zusätzlich ca. 150 Personen (Kriegsflüchtlinge Ukraine) mit Krankenleistungsanspruch nach § 264 SGB V, somit werden 238.000,00 € in diesem Produkt mehr benötigt.

Produkt 31211 Konto 5461001 Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
Aufnahme der Kriegsflüchtlinge Ukraine und Steigerung der Energie- und Heizkosten der Leistungsbezieher. Da der Landkreis als Mitträger der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter für die Kosten der Unterkunft vollumfänglich zuständig ist, werden 360.000,00 € in diesem Produkt mehr benötigt.

Produkt 31561 Konto 5318002 Sonst. soziale Einrichtungen (Frauenhaus)
Aufgrund der Kostensteigerung vor allem im Energiesektor erfolgte eine Erhöhung der Zuwendung. Somit ist der Zuwendungsbescheid höher als der Planansatz. Es werden 2.000,00 € mehr zur Deckung und Sicherung des Frauenhauses benötigt.

Insgesamt sind nach aktuellem Stand daher überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 700.000,00 € im Budget 45001 erforderlich.

 

Die Deckung der Mehraufwendungen in o.g. Produkten erfolgt durch Minderaufwendungen im  Amt 68 / Amt für Gebäudemanagement, die durch Minderausgaben bei den Budgets Gebäudemanagement und Bewirtschaftungskosten Schulen zur Verfügung stehen. Im Budget des Gebäudemanagements ergeben sich ca. 228.700 € Mehrerträge aus der Veräerung des Grundstückes Wolmirstedt, Schwimmbadstr. 2b (112 T€), bei Vermietungen und Verpachtungen 56 T€ u.a. für neue Schilderwerkstätten und 60 T€ckerstattungen des Jobcenters und KsB für Umbaukosten im VwGebäude Triftstraße sowie für die Installation von Ladesäulen im Objekt Schwimmbadstr. 2a.

 

Minderaufwendungen ergeben sich bei Leasing- und Unterhaltungskosten des zentralen Fuhrparks, sonstigen Verwaltungsaufwendungen, wie z.B. Fortbildungen, Erstellen von Konzepten, bei Kosten des Winterdienstes sowie sonstigen Dienstleistungskosten für Bewachung, Hausmeister, Umzüge u.ä. durch die verzögerte Fertigstellung des VerwGebäudes Kronesruhe.

 

Im Budget Bewirtschaftungskosten Schulen werden Einsparungen bei Reinigungskosten erzielt, da sich Baumaßnahmen in der GemS V nach 2023 verschieben. Minderaufwendungen ergeben sich bei Hausmeisterdienstleistungen aufgrund der Einstellung von eigenem Personal.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

700.000,00

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch das Amt 68 / Amt für Gebäudemanagement

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anträge auf Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anträge auf Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (3894 KB)