Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0451/66/2022  

 
 
Betreff: Aufhebung des Sperrvermerkes zum Beschluss 0410/SBU/2022 "Beschluss über die geplante Verwendung der zusätzlichen Finanzmittel gemäß Landeszuweisung für Investitionen in den Kreisstraßenausbau"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Neuendorf Leiterin Amt für Straßenbau und -unterhaltung
Herr Dr. Denis Gruber Dezernent 3
Dr. Waselewski Beigeordneter
Federführend:Amt für Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Dreyer, Anke
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt Vorberatung
16.11.2022 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Umwelt    
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Vorberatung
22.11.2022 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen    
Kreisausschuss Vorberatung
30.11.2022 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
07.12.2022 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0451/66/2022)
Anlagen:
Anlage 1 - 0410_SBU_2022_Beschlussvorlage
Anlage 2 - 0410_SBU_2022_Beschlussausfertigung
Anlage 3 - Anschreiben Ministerium für Finanzen vom 23.09.2022 - Zuweisungen für Investitionen an Kreisstraßen gemäß § 16 Abs. 4 Haushaltsgesetz 2022

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag hebt den Sperrvermerk zum Beschluss 0410/SBU/2022Beschluss über die geplante Verwendung der zusätzlichen Finanzmittel gemäß Landeszuweisung für Investitionen in den Kreisstraßenausbau vom 21.09.2022 auf.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

r die Verwendung der zusätzlichen Finanzmittel für den investiven Straßenbau hat der Kreistag am 21.09.2022 den o.g. Beschluss mit einem Sperrvermerk für die Nebenanlagen beschlossen.

 

Mit Schreiben vom 23.09.2022 bestätigt das Ministerium für Finanzen die Rechtmäßigkeit zum Einsatz der zweckgebundenen Zuweisungen gemäß § 16 Abs. 4 Haushaltsgesetz 2022 auch für die Nebenanlagen, die sich in kommunaler Baulast befinden. Ein Rechtsanspruch der Gemeinden auf Finanzierung der Nebenanlagen besteht jedoch nicht.

 

Mithin kann der Sperrvermerk für die Finanzierung der Nebenanlagen aufgehoben werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Beschlussvorlage 0410/SBU/2022

Anlage 2 - Beschlussausfertigung zur Vorlage 0410/SBU/2022

Anlage 3 - Anschreiben Ministerium für Finanzen vom 23.09.2022 - Zuweisungen für Investitionen an Kreisstraßen gemäß § 16 Abs. 4 Haushaltsgesetz 2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - 0410_SBU_2022_Beschlussvorlage (294 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - 0410_SBU_2022_Beschlussausfertigung (83 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Anschreiben Ministerium für Finanzen vom 23.09.2022 - Zuweisungen für Investitionen an Kreisstraßen gemäß § 16 Abs. 4 Haushaltsgesetz 2022 (741 KB)