Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag hebt den Sperrvermerk zum Beschluss 0410/SBU/2022 „Beschluss über die geplante Verwendung der zusätzlichen Finanzmittel gemäß Landeszuweisung für Investitionen in den Kreisstraßenausbau“ vom 21.09.2022 auf.
Sachdarstellung, Begründung:
Für die Verwendung der zusätzlichen Finanzmittel für den investiven Straßenbau hat der Kreistag am 21.09.2022 den o.g. Beschluss mit einem Sperrvermerk für die Nebenanlagen beschlossen.
Mit Schreiben vom 23.09.2022 bestätigt das Ministerium für Finanzen die Rechtmäßigkeit zum Einsatz der zweckgebundenen Zuweisungen gemäß § 16 Abs. 4 Haushaltsgesetz 2022 auch für die Nebenanlagen, die sich in kommunaler Baulast befinden. Ein Rechtsanspruch der Gemeinden auf Finanzierung der Nebenanlagen besteht jedoch nicht.
Mithin kann der Sperrvermerk für die Finanzierung der Nebenanlagen aufgehoben werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 - Beschlussvorlage 0410/SBU/2022 Anlage 2 - Beschlussausfertigung zur Vorlage 0410/SBU/2022 Anlage 3 - Anschreiben Ministerium für Finanzen vom 23.09.2022 - Zuweisungen für Investitionen an Kreisstraßen gemäß § 16 Abs. 4 Haushaltsgesetz 2022
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