Landkreis

Jagdscheinverlängerung 2026: Untere Jagdbehörde informiert über Verfahren und Sprechzeiten

Im Zusammenhang mit der Verlängerung der Jagdscheine für das Jahr 2026 informiert die Untere Jagdbehörde des Landkreises Börde über das geltende Verfahren sowie die hierfür vorgesehenen Sprechzeiten.

Gemäß den Vorschriften des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) in Verbindung mit dem Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt wurde im Vorfeld der Jagdscheinverlängerung die Überprüfung der jagdrechtlichen Zuverlässigkeit durchgeführt. Sofern hierbei keine Tatsachen festgestellt wurden, die einer Verlängerung entgegenstehen, kann die Jagdscheinverlängerung ab dem 23. Februar 2026 erfolgen.

Nach Abschluss der Überprüfung erhalten alle Jägerinnen und Jäger eine schriftliche Mitteilung per Post. In diesem Schreiben wird darüber informiert, ob keine Tatsachen festgestellt wurden und eine Jagdscheinverlängerung möglich ist oder ob Tatsachen vorliegen, die einer unmittelbaren Verlängerung entgegenstehen könnten.

Für die Verlängerung des Jagdscheins ist – sofern noch nicht vorgelegt – ein gültiger Versicherungsnachweis erforderlich, der den beantragten Verlängerungszeitraum vollständig abdeckt. Privatversicherte müssen ihre Jagdhaftpflichtversicherung schriftlich nachweisen.

Für Mitglieder der Jägerschaften Haldensleben und Wanzleben liegen die entsprechenden Versicherungsnachweise der Unteren Jagdbehörde bereits vor. Mitglieder der Jägerschaft Oschersleben erhalten den Nachweis über die abgeschlossene Gruppenversicherung über die Vorsitzende, Frau Silke Kowall. Mitglieder der Jägerschaft Wolmirstedt werden gebeten, sich an ihren jeweiligen Vorstand zu wenden, da der Unteren Jagdbehörde derzeit keine Versicherungsnachweise dieser Jägerschaft vorliegen.

Eine Mitgliedskarte des Landesjagdverbandes gilt nicht als ausreichender Versicherungsnachweis.

Ist der Jagdschein auf Seite 5 vollständig ausgefüllt, muss ein neuer Jagdschein ausgestellt werden. In diesem Fall ist ein aktuelles Passbild vorzulegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf.

Sollten im Einzelfall Tatsachen festgestellt worden sein, die einer unmittelbaren Jagdscheinverlängerung entgegenstehen könnten, werden die betroffenen Personen gebeten, vorab Kontakt mit der Unteren Jagdbehörde aufzunehmen. Bis zur abschließenden Klärung ist in diesen Fällen von einer persönlichen Vorsprache zur Jagdscheinverlängerung abzusehen.

Sprechzeiten zur Jagdscheinverlängerung

Die Verlängerung der Jagdscheine erfolgt zu den regulären Sprechzeiten der Unteren Jagdbehörde:

            •           Dienstag: 09:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr

            •           Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr

Zusätzlich werden folgende Sonder-Sprechzeiten angeboten, um eine fristgerechte Verlängerung der Jagdscheine für das Jahr 2026 zu ermöglichen und Wartezeiten zu vermeiden:

            •           Montag, 23.02.2026: 13:00–18:00 Uhr

            •           Freitag, 27.02.2026: 09:00–13:00 Uhr

            •           Montag, 02.03.2026: 13:00–18:00 Uhr

            •           Montag, 16.03.2026: 13:00–18:00 Uhr

            •           Freitag, 27.03.2026: 09:00–13:00 Uhr

            •           Montag, 30.03.2026: 13:00–18:00 Uhr

Останнє оновлення: 09.02.2026 10:05 Uhr