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Am 6. September 2026 wird der Landtag von Sachsen-Anhalt neu gewählt - Die Frist für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen endet am 20. Juli 2026

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 13. Mai 2025 per Beschluss (LT-Drs. 8/5517) den Wahltermin für den neunten Landtag von Sachsen-Anhalt festgelegt. Die Wahl findet am Sonntag, den 6. September 2026, in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr statt.

Gemäß § 28 Abs. 2 LWO werden alle Parteien und Einzelbewerber aufgefordert, ihre Kreiswahlvorschläge für die Wahlkreise 7 (Haldensleben), 8 (Wolmirstedt) und 9 (Oschersleben-Wanzleben) bis spätestens Montag, den 20. Juli 2026, um 18:00 Uhr bei dem zuständigen Kreiswahlleiter einzureichen, da nach Ablauf der Frist eingehende Vorschläge zurückgewiesen werden müssen.

Die Wahlkreise umfassen:

Wahlkreis 7 - Haldensleben

  • Verbandsgemeinde Flechtingen mit den Mitgliedsgemeinden Altenhausen, Beendorf, Bülstringen, Calvörde, Erxleben, Flechtingen, Ingersleben

  • Stadt Haldensleben mit allen Ortsteilen

  • Gemeinde Niedere Börde mit allen Ortsteilen

  • Verbandsgemeinde Obere Aller mit den Mitgliedsgemeinden Eilsleben, Harbke, Hötensleben, Sommersdorf, Ummendorf, Völpke, Wefensleben

 

Wahlkreis 8 - Wolmirstedt

  • Gemeinde Barleben mit allen Ortsteilen

  • Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit den Mitgliedsgemeinden Angern, Burgstall, Colbitz, Loitsche-Heinrichsberg, Rogätz, Westheide, Zielitz

  • Gemeinde Hohe Börde mit allen Ortsteilen

  • Stadt Wolmirstedt mit allen Ortsteilen

 

Wahlkreis 9 - Oschersleben-Wanzleben

 
  • Stadt Oschersleben (Bode) mit allen Ortsteilen

  • Gemeinde Sülzetal mit allen Ortsteilen

  • Stadt Wanzleben-Börde mit allen Ortsteilen

  • Verbandsgemeinde Westliche Börde mit den Mitgliedsgemeinden Am Großen Bruch, Ausleben, Stadt Gröningen, Stadt Kroppenstedt

 

Kreiswahlvorschläge dürfen von Parteien und Einzelbewerbern, also Bewerbern, die nicht für eine Partei auftreten, eingereicht werden (§ 14 Abs. 1 LWG). 

Die genauen Anforderungen für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge entnehmen Sie bitte der Öffentlichen Bekanntmachung zur Landtagswahl am 6. September 2026 - Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen-27.10.2025

https://www.landkreis-boerde.de/fileadmin/Dateiverwaltung_Downloads/Bekanntmachungen/2025/2025-10-27_Bekanntmachung_Aufforderung_Einreichung_Wahlvorschlaege.pdf

Die erforderlichen Formulare zur Aufstellung und Einreichung von Kreiswahlvorschlägen sind unter folgendem Link abrufbar:

https://www.landkreis-boerde.de/landkreis/wahlen/landtagswahlen

Spätestens am 24. Juli 2026 (44. Tag vor der Wahl) entscheidet der Kreiswahlausschuss über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge. 

 

Kontakt: 

Kreiswahlleiter Dr. Marcus Waselewski
Stellv. Kreiswahlleiter Uwe Baier

Landkreis Börde
Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

Telefon: (03904) 7240 – 1302 und -1304
E-Mail: kreistag-wahlen(at)landkreis-boerde.de 

Останнє оновлення: 04.02.2026 13:47 Uhr