Gemäß § 28 Abs. 2 LWO werden alle Parteien und Einzelbewerber aufgefordert, ihre Kreiswahlvorschläge für die Wahlkreise 7 (Haldensleben), 8 (Wolmirstedt) und 9 (Oschersleben-Wanzleben) bis spätestens Montag, den 20. Juli 2026, um 18:00 Uhr bei dem zuständigen Kreiswahlleiter einzureichen, da nach Ablauf der Frist eingehende Vorschläge zurückgewiesen werden müssen.
Die Wahlkreise umfassen:
Wahlkreis 7 - Haldensleben
Verbandsgemeinde Flechtingen mit den Mitgliedsgemeinden Altenhausen, Beendorf, Bülstringen, Calvörde, Erxleben, Flechtingen, Ingersleben
Stadt Haldensleben mit allen Ortsteilen
Gemeinde Niedere Börde mit allen Ortsteilen
Verbandsgemeinde Obere Aller mit den Mitgliedsgemeinden Eilsleben, Harbke, Hötensleben, Sommersdorf, Ummendorf, Völpke, Wefensleben
Wahlkreis 8 - Wolmirstedt
Gemeinde Barleben mit allen Ortsteilen
Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit den Mitgliedsgemeinden Angern, Burgstall, Colbitz, Loitsche-Heinrichsberg, Rogätz, Westheide, Zielitz
Gemeinde Hohe Börde mit allen Ortsteilen
Stadt Wolmirstedt mit allen Ortsteilen
Wahlkreis 9 - Oschersleben-Wanzleben
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Kreiswahlvorschläge dürfen von Parteien und Einzelbewerbern, also Bewerbern, die nicht für eine Partei auftreten, eingereicht werden (§ 14 Abs. 1 LWG).
Die genauen Anforderungen für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge entnehmen Sie bitte der Öffentlichen Bekanntmachung zur Landtagswahl am 6. September 2026 - Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen-27.10.2025
Die erforderlichen Formulare zur Aufstellung und Einreichung von Kreiswahlvorschlägen sind unter folgendem Link abrufbar:
https://www.landkreis-boerde.de/landkreis/wahlen/landtagswahlen
Spätestens am 24. Juli 2026 (44. Tag vor der Wahl) entscheidet der Kreiswahlausschuss über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge.
Kontakt:
Kreiswahlleiter Dr. Marcus Waselewski
Stellv. Kreiswahlleiter Uwe Baier
Landkreis Börde
Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
Telefon: (03904) 7240 – 1302 und -1304
E-Mail: kreistag-wahlen(at)landkreis-boerde.de