Volltext
Trotz Erleichterungen bei der Abfertigung von Waren im persönlichen Gepäck können Sie nicht alle Waren und Produkte uneingeschränkt im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitführen. Die Zollbehörden überwachen die Einfuhrbeschränkungen und Verbote und führen entsprechende Kontrollen durch.
Für private Einfuhren bestehen insbesondere in folgenden Bereichen Verbote und Beschränkungen:
- Artenschutz;
- Arzneimittel;
- Betäubungsmittel;
- Feuerwerkskörper;
- gefährliche Hunde (Kampfhunde);
- Lebensmittel;
- nachgeahmte Waren (Produktpiraterie);
- sanitärer Pflanzenschutz (z. B. Kartoffeln);
- Schriften mit verfassungswidrigem Inhalt;
- Schutz der öffentlichen Ordnung (z. B. Pornographie);
- Tierseuchenrecht (Haustiere, tierische Produkte);
- Waffen und Munition (Sportwaffen, Jagdwaffen, verbotene Gegenstände).
Ansprechpunkt
Informations- und Wissensmanagement der Zollverwaltung
Zentrale Auskunftsstelle
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Telefon: 0351 44834-510
Fax: 0351 44834-590
E-Mail:
info.privat@zoll.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 – 17:00 Uhr
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
Trotz Erleichterungen bei der Abfertigung von Waren im persönlichen Gepäck können Sie nicht alle Waren und Produkte uneingeschränkt im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitführen. Die Zollbehörden überwachen die Einfuhrbeschränkungen und Verbote und führen entsprechende Kontrollen durch.
weiterführende Informationen
zuständige Stelle
die jeweilige Zollstelle