Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie beantragen

Wenn Sie Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie ausüben möchten und über keine Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut oder über keine Approbation als Ärztin oder Arzt verfügen, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

Volltext

Psychotherapie darf nur von dafür ausgebildeten Personen ausgeübt werden. Sie können sie ausüben, wenn Sie eine Approbation

  • als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut oder
  • als Ärztin oder Arzt besitzen.

Wenn Sie diese Approbation nicht besitzen, können Sie auch als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker in der Psychotherapie tätig sein. Dafür benötigen Sie:

  • eine uneingeschränkte Erlaubnis oder
  • eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis

Als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie können Sie Menschen in unterschiedlichen Krisensituationen begleiten.

Nicht gestattet jedoch sind:

  • die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln
  • das Verschreiben von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
  • das Ausstellen von Attesten oder Krankschreibungen

Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" ist geschützt. Als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker dürfen Sie diese nicht führen.

Voraussetzungen

Sie müssen:

  • mindestens 25 Jahre alt sein
  • mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen
  • körperlich und geistig geeignet sein zur Ausübung der Heilkunde
  • die erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können
  • die bestandene Kenntnisprüfung nachweisen

Fristen

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Bei bestandener Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.

Kurzfassung

  • Personen, die keine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz besitzen, benötigen zur Ausübung der Psychotherapie
    • eine uneingeschränkte Erlaubnis oder
    • eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis
  • Heilpraktikerin oder Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie begleitet Menschen in unterschiedlichen Krisensituationen
  • nicht gestattet sind:
    • Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln
    • Verschreiben von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
    • Ausstellen von Attesten oder Krankschreibungen
  • Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" ist geschützt und darf von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern nicht geführt werden
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