Auf die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut verzichten

Wenn Sie auf die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde. 

Volltext

Auf die Approbation, die Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung und die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Nicht wirksam ist ein Verzicht, wenn er unter einer Bedingung erklärt wird. Die Erklärung des Verzichts kann nicht widerrufen werden.

Voraussetzungen

Keine

Gebühren

Ob Kosten bzw. Gebühren entstehen ist abhängig von den geltenden landesrechtlichen Regelungen.

erforderliche Unterlagen

  • Approbationsurkunde im Original 
  • Schriftliche Verzichtserklärung

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Ansprechpunkt

Landesverwaltungsamt

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre Verzichtserklärung zusammen mit Ihrer Approbationsurkunde im Original bei der zuständigen Stelle ein.

Kurzfassung

  • Verzichtserklärung auf die Approbation als Psychologische Psychotherpautin/ Psychologischer Psychotherapeut Entgegennahme
  • Wenn Sie auf die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Stelle
  • Die Erklärung darf nicht unter eine Bedingung gestellt werden.
  • Die Verzichtserklärung kann nicht widerrufen werden.
  • Zuständige Behörde: Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht
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