Wenn Sie als Zuchtverband oder Zuchtunternehmen an einem bestehenden Zuchtprogramm Änderungen vornehmen wollen, müssen Sie diese der zuständigen Behörde mitteilen.
Volltext
Angedachte Änderungen an Ihrem genehmigten Zuchtprogramm müssen Sie gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen. Nehmen Sie dabei Bezug auf die Ihnen erteilte Zuchtgenehmigung.
Stellen Sie deutlich heraus, an welchen Punkten des Zuchtprogramms sie Änderungen vornehmen möchten.
Ihre Änderungen können Sie schriftlich oder – falls möglich – online bei der zuständigen Behörde einreichen, die diese dann prüft. Erhebt die Behörde bis 90 Tage nach Ihrer Einreichung keine Einwände, gelten Ihre Änderungen als anerkannt.
Als Zuchtverband oder -unternehmen müssen Sie bei Änderungen an Zuchtprogrammen auch Sorge dafür tragen, die Betriebe, die an ihren Programmen teilnehmen, rechtzeitig und transparent über die Änderungen zu informieren, sobald diese anerkannt sind.
Voraussetzungen
- Sie führen als Zuchtverband oder Zuchtunternehmen ein genehmigtes Zuchtproramm durch.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- Genehmigung des bestehenden Zuchtprogramms, an dem Änderungen vorgenommen werden sollen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Ansprechpunkt
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Zuchtprogramme Änderung
- Mittelung eines Zuchtunternehmens oder -verbands über Änderungen an einem bestehenden Zuchtprogramm an die zuständige Behörde
- Mitteilung schriftlich oder online
- zuständig: Tierzuchtbehörden der Bundesländer auf Landes-, Bezirks- oder Kreisebene