Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Tagesordnung - 22. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde  

 
 
Bezeichnung: 22. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde
Datum: Mi, 07.09.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:15
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung zum Änderungsbedarf der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 13.07.2011      
Ö 4  
Mitteilungen des Landrates über wichtige Angelegenheiten des Landkreises      
Ö 5     Vorlagen öffentlich      
Ö 5.1  
Feststellung der Gültigkeit der Stichwahl zum Landrat am 07.08.2011  
Enthält Anlagen
686/BKT/2011  
Ö 5.2  
Ernennung, Vereidigung und Verpflichtung des Landrates      
Ö 5.3  
Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Kommunalen Sanierungsgesellschaft mbH "Bördekreis"  
Enthält Anlagen
672/80/2011  
Ö 5.4  
Zweckverband "Technologiepark Ostfalen" Neubestimmung des stellvertretenden Verbandsvertreters des Landkreises Börde  
673/BKT/2011  
Ö 5.5  
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag zur Erbringung von Leistungen im ÖPNV  
Enthält Anlagen
674/80/2011  
Ö 5.6  
Bildung des Beirates der Kreisvolkshochschule Börde  
681/III/2011  
Ö 5.7  
Antrag auf überplanmäßige Ausgabe für die Schülerbeförderung  
682/40/2011  
Ö 5.8  
Umsetzung des Aufstellungserlasses Katastrophenschutz  
Enthält Anlagen
684/38/2011  
Ö 5.9  
Bildung des Arbeitskreises "Verwaltungsstandorte"  
689/DIV/2011  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.     Der Kreistag bildet den `Arbeitskreis „Verwaltungsstandorte“´.

2.     Der Arbeitskreis berät den Kreistag und den Landrat in Angelegenheiten der Entwicklung und Nutzung der Verwaltungsstandorte.

3.     Der Arbeitskreis wirkt bei der Vorbereitung von Entscheidungen des Kreistages mit. Die Zuständigkeiten des Landrates und des Kreistages bleiben unberührt.

4.     Mitglieder des Arbeitskreises sind

a)   die/der Vorsitzende des Kreistages oder die/der von ihr/ihm namentlich bestimmte Stellvertretende/r Vorsitzende des Kreistages,

b)   die Vorsitzenden der Fraktionen des Kreistages oder eine/einen von ihnen namentlich bestimmte/n Stellvertreter/in sowie

c)   der Landrat; der Landrat kann sich vertreten lassen durch die/den vom ihm bestimmte/n Vertreter/in.

5.     Der Arbeitskreis kann bei Bedarf im Einzelfall Sachkundige hinzuziehen.

6.     Vorsitzender des Arbeitskreises ist der Landrat. Er wird im Verhinderungsfall durch die/den von ihm bestimmte/n Vertreter/in vertreten.

7.     Die Vorbereitung der Sitzungen des Arbeitskreises und die Weiterleitung der Beratungsergebnisse obliegen dem Vorsitzenden.

8.    Die Sitzungen des Arbeitskreises sind nichtöffentlich.

9.    Der Arbeitskreis berichtet dem Kreistag einmal jährlich über seine Tätigkeiten, in dringenden Fällen unverzüglich.

 

   
    07.09.2011 - 5. WP Kreistag Landkreis Börde
    Ö 5.9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 689/DIV/2011   
    Beschluss:

Beschluss:

 

1.              Der Kreistag bildet den Arbeitskreis „Verwaltungsstandorte“´.

2.              Der Arbeitskreis berät den Kreistag und den Landrat in Angelegenheiten der Entwicklung und Nutzung der Verwaltungsstandorte.

3.              Der Arbeitskreis wirkt bei der Vorbereitung von Entscheidungen des Kreistages mit. Die Zuständigkeiten des Landrates und des Kreistages bleiben unberührt.

4.              Mitglieder des Arbeitskreises sind

a)              die/der Vorsitzende des Kreistages oder die/der von ihr/ihm namentlich bestimmte Stellvertretende/r Vorsitzende des Kreistages,

b)              die Vorsitzenden der Fraktionen des Kreistages oder eine/einen von ihnen namentlich bestimmte/n Stellvertreter/in sowie

c)              der Landrat; der Landrat kann sich vertreten lassen durch die/den vom ihm bestimmte/n Vertreter/in.

5.              Der Arbeitskreis kann bei Bedarf im Einzelfall Sachkundige hinzuziehen.

6.              Vorsitzender des Arbeitskreises ist der Landrat. Er wird im Verhinderungsfall durch die/den von ihm bestimmte/n Vertreter/in vertreten.

7.              Die Vorbereitung der Sitzungen des Arbeitskreises und die Weiterleitung der Beratungsergebnisse obliegen dem Vorsitzenden.

8.              Die Sitzungen des Arbeitskreises sind nichtöffentlich.

9.              Der Arbeitskreis berichtet dem Kreistag einmal jährlich über seine Tätigkeiten, in dringenden Fällen unverzüglich.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

Ablehnung:              keine

Enthaltung:              keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 689/DIV/2011 erhoben.

Ö 5.10  
Resolution des Kreistages zu den geplanten Kürzungen im kommunalen Finanzausgleich  
Enthält Anlagen
690/20/2011  
Ö 6  
Anträge, Anfragen, Anregungen      
Ö 7  
Fragestunde für Einwohner      
N 8     (nichtöffentlich)    
N 8.1     (nichtöffentlich)   678/20/2011  
N 9     (nichtöffentlich)    
Ö 10  
Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages vom 07.09.2011      
Ö 11  
Ort und Zeit der nächsten Sitzung des Kreistages      
Ö 12  
Schließung der Sitzung