Beschlussvorschlag:
1. Der
Kreistag bildet den `Arbeitskreis „Verwaltungsstandorte“´.
2. Der
Arbeitskreis berät den Kreistag und den Landrat in Angelegenheiten der Entwicklung
und Nutzung der Verwaltungsstandorte.
3. Der
Arbeitskreis wirkt bei der Vorbereitung von Entscheidungen des Kreistages mit.
Die Zuständigkeiten des Landrates und des Kreistages bleiben unberührt.
4. Mitglieder
des Arbeitskreises sind
a) die/der Vorsitzende des Kreistages oder
die/der von ihr/ihm namentlich bestimmte Stellvertretende/r Vorsitzende des
Kreistages,
b) die Vorsitzenden der Fraktionen des
Kreistages oder eine/einen von ihnen namentlich bestimmte/n Stellvertreter/in
sowie
c) der Landrat; der Landrat kann sich vertreten
lassen durch die/den vom ihm bestimmte/n Vertreter/in.
5. Der
Arbeitskreis kann bei Bedarf im Einzelfall Sachkundige hinzuziehen.
6. Vorsitzender
des Arbeitskreises ist der Landrat. Er wird im Verhinderungsfall durch die/den
von ihm bestimmte/n Vertreter/in vertreten.
7. Die
Vorbereitung der Sitzungen des Arbeitskreises und die Weiterleitung der Beratungsergebnisse
obliegen dem Vorsitzenden.
8. Die Sitzungen des Arbeitskreises sind
nichtöffentlich.
9. Der Arbeitskreis berichtet dem Kreistag
einmal jährlich über seine Tätigkeiten, in dringenden Fällen unverzüglich.