Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 684/38/2011  

 
 
Betreff: Umsetzung des Aufstellungserlasses Katastrophenschutz
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:R. Lütge
Herzig Dezernentin II
Federführend:Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen Bearbeiter/-in: Dalügge, Helga
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Anhörung
31.08.2011 
46. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Anhörung
07.09.2011 
22. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen  (684/38/2011)
Anlagen:
AufstErlKatS

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

entfällt

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA) ist der Landkreis Börde untere Katastrophenschutzbehörde und nimmt die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis wahr. Katastrophenschutz im Sinne dieses Gesetzes ist die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die dafür erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen zu planen und zu ergreifen. Gemäß § 11 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 KatSG-LSA sorgt die Katastrophenschutzbehörde für die Aufstellung von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes in bedarfsangemessenem Umfang und fördert diese. Hierbei bedient sie sich der im Katastrophenschutz mitwirkenden öffentlichen und privaten Träger. Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sind nach landesrechtlichen Stärke- und Gliederungsvorgaben gebildete und nach Fachdiensten (FD) ausgerichtete, zur Katastrophenabwehr bestimmte Zusammenfassungen von Personen und Material.

 

Mit Datum vom 24.01.2011 sind diese Stärke- und Gliederungsvorgaben durch einen Aufstellungserlass neu geregelt worden. Der Aufstellungserlass gibt neben der Vorhaltung der Fachdienste auch die Vorhaltung von Fahrzeugen und taktischen Gliederungen vor (siehe Anlage).

Mit Inkrafttreten dieses AufstErlKatS treten der alte Aufstellungserlass (RdErl. des MI vom 21.10.1996 - MBl. LSA S. 2240) und der RdErl. des MI vom 10.7.1996 (MBl. LSA S. 1656) - hier: Einheiten für besondere Einsätze „Feuerwehrbereitschaft“ - außer Kraft. Der Bedarf an den Einheiten - nach dem neuem Aufstellungserlass - wird aus einer Bemessungsberechnung und der Gefährdungsanalyse ermittelt. Die Bemessungsgrundlage zur Feststellung der für einen Grundschutz notwendigen Einheiten stellt ein Landkreis/kreisfreie Stadt mit bis zu 100.000 Einwohnern dar. Der Grundschutz (Aufstellung von mindestens einem FD Brandschutz, FD Sanität, FD Betreuung, FD ABC, FD Wasserrettung, FD Logistik und FD Führungsunterstützung) ist zu gewährleisten und darf nicht unterschritten werden. Für untere Katastrophenschutzbehörden, die diese Bemessungsgröße überschreiten, ergibt sich ein spezifischer Mehrbedarf in den Fachdiensten Brandschutz, Sanität und Betreuung, um den Grundschutz abzusichern. Pro weitere angefangene 100.000 Einwohner sind dazu jeweils weitere vollständige Einheiten der vorgenannten Fachdienste vorzuhalten. Anhand der Einwohnerzahl des Landkreises Börde, besteht in unserem Landkreis ein Mehrbedarf bei der Aufstellung der Fachdienste Brandschutz, Sanität und Betreuung.

 

Zur Umsetzung des AufstErlKatS wurden im Landkreis zwei Arbeitsgruppen gebildet. Die Arbeitsgruppen haben die Aufgabe eine Ist-Analyse vorzunehmen und eine Empfehlung für die zukünftige Umsetzung zu erarbeiten.

Bei der Aufstellung der Fachdienste bedient sich der Landkreis der im Katastrophenschutz mitwirkenden öffentlichen und privaten Träger.

Träger des FD Brandschutz und des FD ABC ist der Landkreis im Zusammenwirken mit den Gemeinden. Träger der Fachdienste Führungsunterstützung und Logistik ist ebenfalls der Landkreis. Zum Aufbau der erforderlichen Einheiten wirkt der Landkreis mit den Gemeinden und den im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Organisationen zusammen.

Träger der Fachdienste Sanität, Betreuung und Wasserrettung sind die im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Organisationen.

 

Bei der Erarbeitung der Umsetzungsempfehlung haben sich die Arbeitsgruppen davon leiten lassen, dass

 

1.      bestehende arbeitsfähige Einheiten erhalten werden,

2.      Fachdienste möglichst ganzheitlich von den privaten Organisationen besetzt werden,

3.      im Landkreis tätige private Organisationen im Katastrophenschutz mitwirken.

 

 

 

 

Im Einvernehmen mit den im Landkreis Börde tätigen privaten Organisationen ist vorgesehen, dass

 

      ° 1 FD Sanität vom DRK KV Wanzleben e.V.,

      °  je 1 FD Sanität, Betreuung und Wasserrettung vom DRK KV Börde e.V.,

      ° 1 FD Betreuung von der ARGE ASB/JUH/MHD

 

getragen wird.

Die Fachdienste sollen zum 01.01.2012 wirksam werden, der FD Betreuung der ARGE ASB/JUH/MHD zum 01.07.2012.

 

Für die Fachdienste Brandschutz, Logistik und Führungsunterstützung liegt die Umsetzungs-empfehlung noch nicht abschließend vor. Dennoch ist auch für diesen Bereich das Wirksamwerden zum 01.01.2012 beabsichtigt.

Grundsätzlich werden in den Fachdiensten Brandschutz, Logistik und Führungsunterstützung die erforderlichen Fahrzeuge durch die mitarbeitenden Feuerwehren gestellt. Spezielle Fahrzeuge wie z.B. Gerätewagen Atem- und Strahlenschutz stehen in den Feuerwehren nicht zur Verfügung und müssten durch den Landkreis beschafft werden.

Gegenwärtig fördert das Land zwei Mannschaftstransportfahrzeuge für den FD Betreuung mit einer 100 % igen Zuwendung von 80.000,- Euro.

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

AufstErlKatS

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AufstErlKatS (2156 KB)