Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 689/DIV/2011  

 
 
Betreff: Bildung des Arbeitskreises "Verwaltungsstandorte"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer Dezernent IV
Hoeft Dezernent III
Federführend:Dezernat IV Beteiligt:Dezernat III
Bearbeiter/-in: Kluge, Janina   
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
07.09.2011 
22. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (689/DIV/2011)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.     Der Kreistag bildet den `Arbeitskreis „Verwaltungsstandorte“´.

2.     Der Arbeitskreis berät den Kreistag und den Landrat in Angelegenheiten der Entwicklung und Nutzung der Verwaltungsstandorte.

3.     Der Arbeitskreis wirkt bei der Vorbereitung von Entscheidungen des Kreistages mit. Die Zuständigkeiten des Landrates und des Kreistages bleiben unberührt.

4.     Mitglieder des Arbeitskreises sind

a)   die/der Vorsitzende des Kreistages oder die/der von ihr/ihm namentlich bestimmte Stellvertretende/r Vorsitzende des Kreistages,

b)   die Vorsitzenden der Fraktionen des Kreistages oder eine/einen von ihnen namentlich bestimmte/n Stellvertreter/in sowie

c)   der Landrat; der Landrat kann sich vertreten lassen durch die/den vom ihm bestimmte/n Vertreter/in.

5.     Der Arbeitskreis kann bei Bedarf im Einzelfall Sachkundige hinzuziehen.

6.     Vorsitzender des Arbeitskreises ist der Landrat. Er wird im Verhinderungsfall durch die/den von ihm bestimmte/n Vertreter/in vertreten.

7.     Die Vorbereitung der Sitzungen des Arbeitskreises und die Weiterleitung der Beratungsergebnisse obliegen dem Vorsitzenden.

8.    Die Sitzungen des Arbeitskreises sind nichtöffentlich.

9.    Der Arbeitskreis berichtet dem Kreistag einmal jährlich über seine Tätigkeiten, in dringenden Fällen unverzüglich.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Angelegenheiten der Entwicklung der Verwaltungsstandorte werden künftig unter organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine zunehmende Bedeutung erlangen.

Im Ergebnis einer Besprechung des Vorsitzenden des Kreistages, der Vorsitzenden der Fraktionen des Kreistages und des neu gewählten Landrates ist die Kreisverwaltung beauftragt worden, dem Kreistag zu seiner Sitzung am 07.09.2011 eine Beschlussvorlage zur Bildung eines Arbeitskreises „Verwaltungsstandorte“ zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Der Landkreis betreibt und nutzt für Zwecke der Verwaltung z.Z. folgende Standorte bzw. Objekte:

=          Haldensleben, Gerikestraße 104/102,

=          Haldensleben, Gerikestraße 5,

=          Haldensleben, Kronesruhe,

=          Haldensleben, Schützenstraße (Eigenbetrieb „Straßenbau und -unterhaltung“),

=          Oschersleben, Triftstraße 14-15,

=          Oschersleben, Schermcker Winkel,

=          Wolmirstedt, Farsleber Straße 19,

=          Wolmirstedt, Schwimmbadstraße 2 a (Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“).

 

Daneben betreibt und nutzt der Landkreis z.Z. weitere Standorte bzw. Objekte für andere Zwecke im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge.

 

Mit Ausnahme des angemieteten Objektes Gerikestraße 104/102, Haldensleben, befinden sich die Objekte im Eigentum des Landkreises.

 

Die Laufzeit des Mietvertrages für das z.Z. als Hauptsitz genutzte Objekt Gerikestraße 104/102 („Kreishaus“ mit „Anbau“) endet am 31.12.2014. Dem Landkreis ist ein Optionsrecht für weitere 5 Jahre nach Beendigung der bis zum 31.12.2014 vereinbarten Laufzeit eingeräumt. Die Ausübung des Optionsrechtes ist dem Vermieter bis zum 31.12.2013 zu erklären.

 

Als Angelegenheiten der Entwicklung der Verwaltungsstandorte sind zu betrachten:

=    Erfassung und Bewertung des Bestandes der von dem Landkreis für die Wahrnehmung seiner Aufgaben genutzten Standorte (Hauptsitz, Neben- und Außenstellen, sonstige Einrichtungen), einschließlich der Erfassung und Bewertung des jeweiligen Zustandes der baulichen Anlagen und ihrer Nutzung, im Hinblick auf die Verwaltungsorganisation und die Verwaltungsabläufe sowie im Hinblick auf die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen,

=    Untersuchung von Möglichkeiten der kurz-, mittel- und langfristigen Entwicklung der Standorte und der baulichen Anlagen, einschließlich der Entwicklung von Nutzungs- und Nachnutzungskonzepten,

=    Untersuchung von Möglichkeiten der zentralen und dezentralen Betreibung/Weiterbetreibung von Verwaltungseinrichtungen,

=    Untersuchung von Möglichkeiten des Neubaus eines Kreishauses,

=    Abschluss bzw. Beendigung von Miet- und Nutzungsverträgen,

=    Untersuchung der Auswirkungen verschiedener Konzepte auf den Kreishaushalt,

=    sonstige hiermit im Zusammenhang stehende Angelegenheiten.

Die Bildung des Arbeitskreises „Verwaltungsstandorte“ erfolgt im Rahmen des Selbstorganisationsrechts des Kreistages außerhalb der Regelungen über die Bildung von Ausschüssen. Der Arbeitskreis soll - ungeachtet der Berichtspflichten der Verwaltung - verantwortlich beratend an der umfassenden Unterrichtung des Kreistages und an der Vorbereitung von Entscheidungen des Kreistages mitwirken. Über die Vorsitzenden der Fraktionen bzw. ihrer Stellvertreter soll eine umfassende Unterrichtung und Mitwirkung der Fraktionen des Kreistages erreicht werden.

Der Arbeitskreis kann zu seinen Beratungen bei Bedarf weitere Sachkundige hinzuziehen, unter Anderem die Bürgermeister der Standortgemeinden bzw. ihre Vertreter.

 

Anlagen:

Anlagen:

keine