Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Kanngießer erklärte, dass er bereits im Kreisausschuss kritische Bemerkungen hierzu gemacht habe, insbesondere zu der Passage in der Begründung „das Bestimmungsrecht steht der Fraktion der CDU zu“. Vom Büro Kreistag/Wahlen habe er auf Nachfrage zwei Beschlüsse dazu aus dem Jahr 2007 erhalten, denen jedoch nicht entnommen werden kann, dass dieses Bestimmungsrecht bei der CDU liegt. Dort hieße es, satzungsrechtlich vorgeschrieben sei das Hare-Niemeyer-Verfahren. In der Verbandssatzung konnte er eine solche Festlegung aber nicht finden. Er sei von der SPD-Fraktion beauftragt worden, das Thema weiter zu verfolgen. Die Fraktion ist der Meinung, dass bei der Festlegung der Vertreter in der Verbandsversammlung zwanghaft der § 11 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit zur Anwendung kommen muss. Es handelt sich somit um eine rechtsfehlerbehaftete Vorlage. Sollte darüber abgestimmt werden, werde die Fraktion ein Kommunalverfassungsstreitverfahren einleiten, da dies nach der Vorlage zur Besetzung des Verwaltungsrates der Sparkasse bereits die zweite Vorlage ist. Man wolle nun eine Klärung, um wieder Vertrauen in die Rechtmäßigkeit des Handelns der Verwaltung haben zu können.
Beschluss:
Auf Vorschlag der Fraktion der CDU im Kreistag wurden mit sofortiger Wirkung
1. Herr Manfred Behrens, MdB, als stellvertretender Verbandsvertreter abberufen, 2. Herr Peter Schorlemmer als stellvertretender Verbandsvertreter bestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 24 Ablehnung: 11 Enthaltung: 9
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 673/BKT/2011 erhoben. |
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